Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. So steht es in der Bundesverfassung – seit mittlerweile 38 Jahren. Doch die Realität sieht anders aus. Immer noch gibt es einen Lohnunterschied von 7,7 Prozent, der nicht anders als mit dem Geschlecht zu erklären ist.

Im Jahr 2014 nahm der Bundesrat deshalb die Revision des Gleichstellungsgesetzes an die Hand. Das neue Gesetz liegt jetzt vor. Die Referendumsfrist ist am 8. April 2019 ungenutzt verstrichen. Der Bundesrat muss nun entscheiden, wann die neuen Regelungen in Kraft treten.