Irmtraud Bräunlich
und Alexandra KaiserVeröffentlicht am 27. Mai 2025 - 09:06 Uhr durch Lucia Schmutz
Ein Nebenjob am Abend? Das geht nur, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird.
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
1. Ich habe eine 60-Prozent-Stelle und würde gern mehr arbeiten. In unserem Betrieb ist das aber nicht möglich. Kann mir mein Arbeitgeber verbieten, anderswo Arbeit zu suchen?
Nicht grundsätzlich. Es ist erlaubt, mehrere Jobs zu haben. Allerdings haben Sie gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber eine Treuepflicht. Sie dürfen also keine zusätzliche Tätigkeit ausüben, die ihn konkurrenziert oder seine Interessen verletzt – sich bei der direkten Konkurrenz zu bewerben, liegt also nicht drin.
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Ausserdem sollten Mehrfachbeschäftigungen die Erfüllung der vertraglichen Pflichten an den jeweiligen Arbeitsplätzen nicht beeinträchtigen. Das heisst, Sie müssen in der Lage sein, die verschiedenen Jobs klar voneinander zu trennen und sich an jedem Ort voll einzusetzen.