Die Frau am Telefon kämpft mit den Tränen. «Ich halte es fast nicht mehr aus. Jeden Morgen habe ich Angst, zur Arbeit zu gehen. Aber was soll ich tun? In meinem Alter finde ich nie wieder eine Stelle.»

Die Anruferin ist seit 22 Jahren im selben Betrieb tätig – ohne Probleme. Doch dann kam ein neuer Chef und begann ein Verhältnis mit der jungen Arbeitskollegin. Seither fühlt sich die ältere Frau schikaniert, ausgegrenzt, belächelt. Interessante Arbeiten werden ihr weggenommen, Infos vorenthalten. Der Chef hat an allem etwas auszusetzen – und die herablassenden Sticheleien der Kollegin sind zutiefst verletzend. Ein Mobbingfall, wie er regelmässig an der Beobachter-Hotline zu hören ist.

Mobbing ist ein Modewort. Es leitet sich aus dem englischen «to mob» ab und bedeutet, jemanden anzupöbeln, über jemanden herzuziehen. Fachleute sprechen von Mobbing, wenn eine Person von Einzelnen oder einer Gruppe über längere Zeit systematisch und wiederholt schikaniert, belästigt, ausgegrenzt, erniedrigt wird.

Der Beginn ist oft schleichend, ein Grund nicht immer auszumachen. Förderlich für Mobbingsituationen sind hoher Leistungsdruck, Konkurrenzdenken, autoritäre Unternehmensstrukturen, schlechte Gesprächskultur. Nicht unter den Begriff Mobbing fallen einmalige Auseinandersetzungen oder Konflikte zwischen mehr oder weniger gleich starken Parteien.

Mobbing ist ein aktuelles und leider verbreitetes Problem in der Arbeitswelt, wie eine repräsentative Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im letzten Herbst nachgewiesen hat. Betroffen von systematischem Psychoterror am Arbeitsplatz sind nicht nur einzelne Aussenseiter: Von den 3220 befragten Personen erwiesen sich anhand charakteristischer Kriterien 7,6 Prozent als Mobbingopfer – das ist jeder 13. Arbeitnehmende.

Wichtigste Erkenntnisse der Seco-Studie: Von Mobbing betroffen sind etwa gleich viele Männer und Frauen, aber doppelt so viele Ausländer wie Schweizer. Grosse Branchenunterschiede gibts kaum. Etwas häufiger kommt Mobbing im Gastgewerbe und im Gesundheitswesen vor. Übeltäter sind hauptsächlich Vorgesetzte, seltener Kollegen oder mehrere Personen, kaum je Untergebene.

Für die Opfer haben die perfiden Feindseligkeiten verheerende Folgen: Der dauernde Stress zerstört das Selbstbewusstsein und führt zu gesundheitlichen Problemen wie Schlaflosigkeit, Kopf- und Magenschmerzen bis hin zu schweren Depressionen. Mobbingopfer fehlen häufiger als andere am Arbeitsplatz und wechseln öfter unfreiwillig die Stelle. Wollen sie sich zur Wehr setzen, stehen sie meist allein da und müssen feststellen, dass ihre Probleme von Aussenstehenden oder übergeordneten Stellen bagatellisiert werden: Man gibt ihnen oft zu verstehen, dass sie an der Situation selber schuld seien.

Keine gesetzliche Regelung

Gewisse Verhaltensregeln helfen Betroffenen, sich gegen Mobbing zu wehren (siehe «Verhalten»). Wenig Hilfe bietet hingegen das Gesetzbuch – dort taucht das Wort Mobbing gar nicht erst auf. Immerhin ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu respektieren und zu schützen sowie auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Angestellte nicht durch Drittpersonen in ihrer Persönlichkeit verletzt werden. Tut der Chef dies nicht, verletzt er seine Pflichten.

Wird die Situation für das Mobbingopfer derart unerträglich, dass eine Weiterarbeit unzumutbar ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Verweigerung der Arbeit, bis der Arbeitgeber Abhilfe geschaffen hat, Schadenersatzforderungen (zum Beispiel für die ärztliche Behandlung) oder sogar fristlose Kündigung.

Doch all diese Massnahmen erfordern einiges an Mut, Kraft und juristischem Know-how – was die gestressten Opfer nur selten im Alleingang aufbringen. Es empfiehlt sich deshalb, Hilfe bei Fachleuten zu suchen.


  • Sammeln Sie Beweise: Notizen, E-Mails, untergejubelte Fehler. Führen Sie Tagebuch über die Vorfälle und sprechen Sie mit den Mobbern im Beisein von Zeugen.

  • Teilen Sie den Mobbern ruhig und sachlich mit, dass Sie ihr Verhalten nicht tolerieren. Nützt das nichts, schreiben Sie einen Brief mit Kopie an den Vorgesetzten.

  • Suchen Sie Unterstützung bei Arbeitskollegen, Vorgesetzten, beim betrieblichen Sozialdienst oder Personalchef. Klären Sie ab, ob auch andere schikaniert werden.

  • Wenden Sie sich an den Hausarzt: Lassen Sie sich eventuell krankschreiben, wenn Sie Gesundheitsprobleme haben. Sprechen Sie über die Ursachen Ihrer Krankheit.

  • Weisen Sie den Arbeitgeber in einem eingeschriebenen Brief auf seine Pflicht hin, Ihre Persönlichkeit zu schützen, falls er von sich aus nichts unternimmt.

  • Suchen Sie Rat bei Beratungsstellen, bevor Sie Ihre Stelle überstürzt kündigen. Adressen und weitere Infos finden Sie im Nebenartikel «Adressen von Beratungsstellen».

Wer unter Mobbing leidet, kann klagen. Aber Vorsicht: Der Gang zum Richter will gut überlegt sein.

Eine Klage gegen Mobbingtäter ist nur dann Erfolg versprechend, wenn klare Beweise vorliegen und sich die Forderung auf einen Gesetzesartikel stützt. Ratsam ist, zu Beweiszwecken Protokolle und Korrespondenz zu sammeln. Auch Tagebuchnotizen können hilfreich sein. Mögliche Klagegründe sind Ehrverletzung, sexuelle Belästigung und einfache Körperverletzung. Als Körperverletzung gelten übermässig häufige und damit missbräuchliche Mobbinghandlungen, die bei den Betroffenen Depressionen, Kopfschmerzen, Angst, Schlaflosigkeit oder gar einen Herzinfarkt bewirken können.

Juristische Schritte sollten gut überlegt sein, denn bei einem allfälligen Freispruch der Täter werden die Opfer zum zweiten Mal traumatisiert. Das führt zu einem psychischen Zusammenbruch. Besser ist, sich von einem Anwalt zuerst beraten zu lassen und dem Konflikt wenn möglich mit mehr Toleranz zu begegnen. Solange keine Kündigung ausgesprochen ist, hat eine rechtliche Intervention oft den Charakter einer Provokation. Verliert ein Mobbingopfer jedoch die Stelle, ist eine Klage erwägenswert.

Die Mobbingstudie des Seco: www.arbeitsbedingungen.ch