1. Grundlagen der Versicherung
1.1 Parteien
Ringier Axel Springer Schweiz AG hat zugunsten der Beobachter-Abonnenten (nachfolgend versicherte Personen genannt) mit der Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, 5000 Aarau (nachstehend Versicherer genannt), einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen die versicherten Leistungen zu erbringen. Versicherte Personen haben ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer.
1.2 Massgebende Bestimmungen
Massgebend sind die nachstehenden allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie die Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO) und der Kollektivversicherungsvertrag mit Ringier Axel Springer Schweiz AG.
1.3 Kollektivversicherungsvertrag
Die Gewährung der Versicherungsleistungen der Beobachter Assistance erfolgt aufgrund des Kollektivversicherungsvertrages zwischen Ringier Axel Springer Schweiz AG und dem Versicherer.
1.4 Bezeichnungen
Für eine leichtere Lesbarkeit der Versicherungsbedingungen sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten.
2. Versicherte Personen
Versichert sind alle natürlichen Personen als Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, die zusätzlich zum Beobachter-Abonnement die Beobachter Assistance abgeschlossen und bezahlt haben, sowie Personen, die mit dem Abonnenten im gleichen Haushalt dauernd wohnhaft sind. Massgebend für den Wohnsitz ist der Ort, an dem die Schriften hinterlegt sind.
3. Zeitliche Geltung
Versichert sind Rechtsstreitigkeiten, bei denen das Grundereignis in die Abonnementsperiode fällt. Der Zeitpunkt des Grundereignisses wird wie folgt definiert:
- im Schadenersatzrecht der Zeitpunkt der Verursachung des Schadens
- im Strafrecht der Zeitpunkt der tatsächlichen oder angeblichen Zuwiderhandlung gegen Strafvorschriften
- bei Streitigkeiten unter Eheleuten oder Lebenspartnern das den Streit auslösende Ereignis, spätestens der Zeitpunkt der ersten häuslichen Trennung
- in erbrechtlichen Streitigkeiten der Todeszeitpunkt des Erblassers
- in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten der Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch auslöst, ansonsten das Datum der den Streit auslösenden Mitteilung
- in steuerrechtlichen Streitigkeiten der Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses, ansonsten das Datum der Steuerveranlagung
- in sämtlichen übrigen Fällen der Zeitpunkt des Ereignisses, das den Streit ausgelöst hat, ansonsten der Zeitpunkt der Verletzung vertraglicher Pflichten.
Für Neuabonnenten des Beobachters besteht eine Wartefrist von drei Monaten.
Die Laufzeit der Beobachter-Mitgliedschaft ist gleichzeitig die Laufzeit von Beobachter Assistance.
Mit der Auflösung von Beobachter Assistance erlischt auch der Anspruch auf Versicherungsleistungen für die nach Ablauf eintretenden Fälle.
4. Kündigung im Schadenfall
In einem versicherten Rechtsschutzfall hat sowohl das Beobachter-Mitglied
als auch der Versicherer das Recht, Beobachter Assistance zu kündigen.
5. Versicherte Leistungen
Die Versicherten haben bis maximal Fr. 5000.– pro Rechtsstreitigkeit Anspruch auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt, auf eine Mediation oder auf eine Expertise. Es werden nur folgende Kosten gedeckt:
- die Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes, Mediators
- die Kosten von beauftragten Experten
- die Kosten der Coop Rechtsschutz AG
- die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte
Nicht versichert sind:
- weitere Kosten, welche im Zusammenhang mit einer Rechtsstreitigkeit stehen (z. B. Gerichts- und Verfahrenskosten, Prozessentschädigungen, Bevorschussung von Kautionen)
- Bussen
- Schadenersatz
- Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflichtiger Dritter verpflichtet ist.
In rechtlichen Angelegenheiten zwischen Personen, die über das gleiche Beobachter-Assistance-Abonnement versichert sind, wird pro Rechtsstreitigkeit nur einmal und anteilmässig die Höchstleistung von Fr. 5000.– gewährt. Das gilt u. a. in familienrechtlichen Angelegenheiten. Sammelklagen werden ausgeschlossen.
6. Versicherte Rechtsstreitigkeiten
- Versichert sind (unter Vorbehalt von Ziffer 7) Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen Rechtsgebieten, in denen die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Privatperson betroffen ist (inklusive deren Rechte als Arbeitnehmer).
- Bei Streitigkeiten unter Eheleuten und Lebenspartnern kann die Versicherungsleistung bis zum Abschluss eines allfälligen Scheidungsverfahrens nur einmal in Anspruch genommen werden.
7. Ausschlüsse
Keine Versicherungsleistungen werden gewährt bei Rechtsstreitigkeiten
- im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- im Zusammenhang mit der Anschuldigung der vorsätzlichen Begehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen
- im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften, ausser die versicherte Person bewohnt die Liegenschaft selbst und diese umfasst nicht mehr als drei Wohnungen
- die der versicherten Person schon vor Beginn der Versicherungsdeckung bekannt waren oder hätten bekannt sein können.
8. Subsidiarität
Es besteht nur Anspruch auf Leistung aus der Beobachter Assistance, wenn und soweit die Leistungen nicht von einem anderen Leistungserbringer erbracht werden müssen, wenn diese Versicherung nicht bestehen würde.
9. Anmeldung und Abwicklung einer Rechtsstreitigkeit
Die versicherte Person hat sich mit ihrer Rechtsstreitigkeit direkt an die Telefonberatung des Beobachter-Beratungszentrums zu wenden.
Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums beraten und betreuen die versicherte Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Wenn sich darüber hinaus eine anwaltliche Vertretung, Mediation oder Expertise als notwendig erweist, kann die versicherte Person einen geeigneten Anwalt, Mediator oder Experten frei wählen. Das Beobachter-Beratungsteam unterstützt die versicherte Person in ihrer Wahl.
Erfolgt in diesem Sinne die Überweisung an eine externe Fachperson, erteilt das Beobachter-Beratungszentrum dafür eine Kostengutsprache von Fr. 500.–.
Erweist sich in einem zweiten Schritt eine weiterführende Beratung oder Vertretung der versicherten Person als notwendig, holt die externe Fachperson eine Kostengutsprache bis maximal Fr. 5000.– bei der Coop Rechtsschutz AG ein, welche die Versicherungsdeckung definitiv prüft.
Ausgenommen vom beschriebenen Verfahrensablauf sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit persönlichkeitsverletzenden Interneteinträgen. Diese Fälle werden vom Beobachter-Beratungszentrum direkt an die Coop Rechtsschutz weitergeleitet. Die Coop Rechtsschutz bestimmt das weitere Vorgehen und ergreift bei Bedarf die geeigneten Massnahmen.
Die versicherte Person trifft eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht. Dazu gehört, dass sie sich an den oben beschriebenen Ablauf hält. Im Übrigen hat sie dem Versicherer die notwendigen Auskünfte für die Beurteilung von Kostengutsprache-Gesuchen zu erteilen.
Jede Prozess- oder Parteientschädigung, die der versicherten Person gerichtlich oder aussergerichtlich zugesprochen wird, ist dem Versicherer bis zur Höhe der von ihm erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der Personendaten gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz und seine Verordnung sowie - soweit anwendbar - die EU-Datenschutzgrundverordnung. Wenn nötig holt die Coop Rechtsschutz für den Erhalt benötigter Daten die erforderliche Einwilligung ein. Während der Vertragsdauer sind Datenbearbeitung und -austausch (mit dem Beobachter-Beratungszentrum) für die Verwaltung des Kollektivvertrages und bei der Meldung eines Schadenfalles erforderlich. Während der Vertragsdauer kann es zur Abklärung des Sachverhaltes notwendig sein, Anfragen an Dritte zu richten und mit diesen die Personendaten auszutauschen (z. B. mit Doppelversicherungen, dem Beobachter-Beratungszentrum, um die Deckung abzuklären und die Fallbearbeitung zu koordinieren).
Die Datensammlungen werden elektronisch und in Papierform geführt. Sie sind nach Massgabe des Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. Jeder Versicherte hat nach Massgabe des Datenschutzgesetzes das Recht, Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten über ihn in den Datensammlungen bearbeitet werden. Es kann verlangt werden, dass unrichtige Daten gelöscht werden.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird der schweizerische Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz der Coop Rechtsschutz AG) vereinbart, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
März 2018
Lesen Sie hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Beobachter Assistance als PDF
Beobachter Assistance AVB