Über einen Punkt zumindest sind sich Gegner und Befürworter der Schulharmonisierung Harmos einig: Sie ist in der Bundesverfassung verankert, seit die Schweizer Stimmberechtigten im Mai 2006 den neuen Bildungsartikel angenommen haben. Der Auftrag lautet: Die wichtigsten Eckwerte wie das Schuleintrittsalter, die Dauer der Grundausbildung, deren wichtigste Ziele sowie die Übergänge zwischen den einzelnen Schulstufen einheitlich zu regeln. Darüber, wie dies geschehen und was die Harmonisierung konkret beinhalten soll, gehen die Meinungen aber weit auseinander. So weit, dass mittlerweile eine Vielzahl widersprüchlicher Argumente herumgereicht wird.

Das Minimum an Beitrittskantonen ist erreicht

Hinter der Bezeichnung verbirgt sich juristisch gesehen ein Konkordat, nämlich die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule». Der Vertrag umfasst 17 Artikel. Er tritt in Kraft, wenn zehn Kantone beigetreten sind, und gilt dann in diesen zehn Kantonen. Mit dem definitiven Beitritt des Kantons Tessin wurde dieses Minimum Anfang April erreicht. In manchen Kantonen hat das Volk Harmos aber abgelehnt, andere haben die Ratifizierung auf Eis gelegt. Sie sind verunsichert, weil rund um das Konkordat zahlreiche Behauptungen kursieren.

Behauptng Nr. 1

Harmos schafft die Sonderklassen ab.
Fakten: Sonderklassen sind nicht Teil von Harmos. Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten und die allenfalls damit verbundene Abschaffung von Sonderklassen gründet auf dem Behindertengleichstellungsgesetz und auf dem neuen eidgenössischen Finanzausgleich. Dieser legt fest, dass seit Anfang 2008 die Kantone sonderpädagogische Angebote selber finanzieren müssen. Mit Harmos hat dies nichts zu tun.

Behauptung Nr. 2

Mit Harmos wird der Kindergarten abgeschafft und durch eine leistungsorientierte Basisstufe ersetzt. Kinder verlieren ein Stück Kindheit.
Fakten: Es ist richtig, dass das Wort «Kindergarten» in Harmos nicht enthalten ist. Genauso wenig ist aber die Rede von einer Basis- oder Grundstufe. Harmos regelt nur, dass Kinder ab vier Jahren in die Schule eintreten müssen. Wie sie die ersten beiden Jahre gestalten, entscheiden die Kantone weiterhin selber. Sie können an den Schulen eine Basisstufe einführen – mit oder ohne Harmos.

Behauptung Nr. 3

Mit der frühen Einschulung entmündigt Harmos die Eltern, der Staat entreisst ihnen die Kinder.
Fakten: Harmos verlängert die obligatorische Schulzeit um die ersten beiden Jahre, nämlich den Kindergarten. Ausserdem wird ein interkantonal einheitlicher Stichtag (31. Juli) festgelegt. Alle Kinder, die bis dann das vierte Altersjahr erreicht haben, müssen obligatorisch den Kindergarten besuchen, ihre Schullaufbahn beginnt.

Bereits heute besuchen etwa 86 Prozent aller Kinder in der Schweiz während zweier Jahre den Kindergarten und treten meistens mit vier Jahren ein. Harmos ändert an der heutigen Praxis in den meisten Kantonen also nichts. Eltern, die finden, ihre Kinder seien noch nicht reif genug, können im Gespräch mit den jeweiligen Schulbehörden Ausnahmeregelungen treffen.

Im Kanton Basel-Stadt, der das zweijährige Kindergartenobligatorium seit knapp vier Jahren kennt, können Eltern basierend auf einem schulpsychologischen Gutachten beispielsweise ein Gesuch stellen, wenn sie ihr Kind erst später einschulen lassen wollen. Durch das Obligatorium sitzen die Schulbehörden allerdings am längeren Hebel: Sie können Eltern büssen, falls diese ihre Kinder nicht zur Schule schicken.

Behauptung Nr. 4

Harmos bedeutet Hochdeutschpflicht schon auf der untersten Stufe.
Fakten: Es ist keinem der 17 Harmos-Artikel zu entnehmen, dass bereits im Kindergarten Standardsprache gesprochen werden muss.

Die Kantone können eine solche Regelung unabhängig von Harmos einführen – oder darauf verzichten.

Behauptung Nr. 5

Die Harmos-Befürworter begründen die frühere Einschulung vor allem damit, dass Kinder sich dadurch besser entwickeln. Dies ist wissenschaftlich nicht erwiesen.
Fakten: Die bisherigen Forschungsergebnisse sind nicht eindeutig. Manche Studien können gar keinen Einfluss einer früheren Einschulung nachweisen, andere zeigen, dass der Besuch einer Vorschuleinrichtung später zur Repetition von Schulstufen führen kann, wieder andere finden nur kurzfristige positive Effekte.

Anderseits belegen zahlreiche Untersuchungen, dass besonders Kinder aus sozial benachteiligten Schichten von einer frühen Einschulung profitieren. Sie trägt somit zur Chancengleichheit bei.

Ausserdem fördert die frühe Einschulung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für berufstätige Frauen und ist so von volkswirtschaftlichem Nutzen.

Harmos verordnet allen Schulen flächendeckende Tagesstrukturen und verstaatlicht so die Erziehung.
Fakten: Harmos schreibt vor, dass Schulen auf Primarstufe (erste sechs Schuljahre inklusive Kindergarten) Blockzeiten einführen. Weiter verpflichtet das Konkordat die Kantone, für die Betreuung der Kinder ausserhalb der Unterrichtszeit bedarfsgerechte Tagesstrukturen zu schaffen. Das können Mittagstische sein, Tagesschulen oder ähnliche Angebote, je nach Bedarf in der jeweiligen Schulgemeinde. Eltern können diese für sie kostenpflichtigen Angebote nutzen, müssen es aber nicht.

Die Harmonisierung des Schulsystems verläuft alles andere als harmonisch. Es sieht ganz danach aus, als ob statt einer in den wichtigsten Punkten national einheitlichen Volksschule mit international vergleichbaren Bildungsstandards ein Flickwerk entsteht.

Es ist denkbar, dass am Ende der Bund eingreift und die Harmonisierung durchsetzt. Gemäss Verfassung kann er interkantonale Abkommen für allgemeinverbindlich erklären, wenn mindestens 18 Kantone beigetreten sind. Bleibt die Schulharmonisierung aber ein Flickwerk, leiden darunter all jene Kinder und Familien, die den Wohnkanton wechseln. Sie haben weiterhin mit teils hohen Hürden zu kämpfen, weil Lehrmittel, Lehrpläne und Stufenübergänge nicht aufeinander abgestimmt sind.

Behauptung Nr. 7

Harmos ist undemokratisch und untergräbt die Autorität der Kantone.
Fakten: Harmos ist eine interkantonale Vereinbarung in der Rechtsform des Konkordats. Der Vertrag wurde von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, also von gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern, ausgearbeitet.

Die kantonalen Parlamente sowie weitere interessierte Kreise konnten sich in einer Vernehmlassung äussern und ihre Anliegen einbringen. Der Beitritt zum Konkordat erfolgt über Abstimmung in den kantonalen Parlamenten.

Gegen den Entscheid kann das Referendum ergriffen werden. In mehreren Kantonen wurde diese Gelegenheit wahrgenommen, und das Volk hat an der Urne entschieden.

Fazit

Die Harmonisierung des Schulsystems verläuft alles andere als harmonisch. Es sieht ganz danach aus, als ob statt einer in den wichtigsten Punkten national einheitlichen Volksschule mit international vergleichbaren Bildungsstandards ein Flickwerk entsteht.

Es ist denkbar, dass am Ende der Bund eingreift und die Harmonisierung durchsetzt. Gemäss Verfassung kann er interkantonale Abkommen für allgemeinverbindlich erklären, wenn mindestens 18 Kantone beigetreten sind. Bleibt die Schulharmonisierung aber ein Flickwerk, leiden darunter all jene Kinder und Familien, die den Wohnkanton wechseln. Sie haben weiterhin mit teils hohen Hürden zu kämpfen, weil Lehrmittel, Lehrpläne und Stufenübergänge nicht aufeinander abgestimmt sind.

Bis heute haben zehn Kantone Harmos ratifiziert, wobei im Kanton St. Gallen eine Stimmrechtsbeschwerde hängig ist. In vier Kantonen wurde der Beitritt per Volksabstimmung abgelehnt, in zwei Kantonen läuft die Referendumsfrist gegen den vom Parlament beschlossenen Beitritt, und in zehn Kantonen wurde noch nichts beschlossen.

Quelle: Jupiterimages Stock-Kollektion