Zünftig hintergangen: Adele Stamm (Name geändert)

Es klingt wie Mittelalter, ist aber Gegenwart: Adele Stamm (Name geändert) wurde jahrelang von der Berner Zunft zur Schmieden überwacht. «Erst bei der Akteneinsicht vor einem Jahr realisierte ich, dass eine Nachbarin, eine Bekannte und Lehrer meines Sohnes über Jahre hinweg intimste Details aus unserem Familienleben rapportierten», erzählt sie.

Die Überwachung hatte handfeste Konsequenzen, denn die 49-Jährige ist als gebürtige Zunftangehörige deren Gewalt unterstellt, wenn es um Sozialhilfe und Vormundschaftsfragen geht (siehe nachfolgender Abschnitt «Bernburger: Ein Staat im Staat»). «Eigentlich sind diese Behörden dazu da, Bernburgern zu helfen», sagt Adele Stamm. «Stattdessen legten sie meinem Partner, meinem Kind und mir Steine in den Weg und versuchten wiederholt, uns das Kind wegzunehmen.»

Ein ganzes Netz von Spitzeln

Das Ganze kam so: Adele Stamm war früh schon aufmüpfig und schwänzte die Schule. Sie lernte Goldschmiedin, lebte mit ihrem ausländischen Freund ohne Eheschein zusammen und wurde 1981 mit 22 Jahren Mutter. Das alles missfiel ihren Eltern.

Als Stamms Sohn Lucca (Name geändert) fünfjährig war, machte die Familie eine Krise durch. Stamms Partner versuchte sich das Leben zu nehmen. Unter dieser Last brach sie zusammen und begab sich zur Behandlung für wenige Tage in eine psychiatrische Klinik. Lucca war bei Freunden untergebracht. Da griff Stamms Vater ein, ein angesehener Professor: Er setzte bei der Zunft durch, dass seiner Tochter ohne Vorabklärung vorübergehend die Obhut über ihr Kind entzogen wurde.

Die gravierenden Fehlleistungen der Zunft begannen, als das Kind wieder bei den Eltern lebte und sie den Fall einem Laien anvertaute. Obwohl jetzt keinerlei vormundschaftliche Massnahmen mehr bestanden, erteilte der Zunftrat ihm den Auftrag, den Kontakt mit Nachbarn der Familie Stamm zu pflegen.

Jahrelang meldeten eine Nachbarin, eine Bekannte und verschiedene Lehrer der Zunft persönliche Details über das Leben der Familie – ohne dass die Betroffenen etwas davon wussten. Am 22. Mai 1989, 17.15 Uhr, berichtete etwa eine «Bekannte», dass sie «die hochtrabende Art sehr verstimmt habe», mit der Stamm sie empfangen habe. Sie meldete weiter, «sie habe eine Sauordnung vorgefunden», oder suggerierte, die Eltern seien drogensüchtig. Eine Lehrerin berichtete: «Letzten Samstag traf ich Lucca vor dem Kiosk an, wo er ein Znüni kaufen wollte. Das Geld dafür (Fr. 2.50) hatte er im Socken versteckt. Da die Familie Stamm im Moment finanziell sicher nicht sehr gut steht, drängt sich für mich die Frage auf, woher er das Geld hat.» Adele Stamm: «Ich war entsetzt, als ich bei der Akteneinsicht merkte, dass mich diese Leute so hintergangen haben.»

Die Behörde bereitete auch immer wieder die Wegnahme des Kindes vor. Ein Platz im burgerlichen Waisenhaus war reserviert, später fasste man sogar ein geschlossenes Schulheim ins Auge. Zudem informierte sich die Zunft noch in den neunziger Jahren bei den Arbeitgebern Stamms, ob sie ihre Arbeit gut mache. Grundloses Misstrauen: Stamm arbeitet seit 17 Jahren beim gleichen Arbeitgeber – der Stadt Bern. Sohn Lucca hat erfolgreich seine Lehre abgeschlossen und einen Job gefunden.

Quelle: Tomas Wüthrich

Seit 1448 an der Marktgasse zu Hause: die Berner Zunft zur Schmieden

«Völlig unprofessionell»

«Das Vorgehen der Zunft war widerrechtlich», kritisiert Professor Christoph Häfeli, Experte im Sozialhilfe- und Vormundschaftsrecht. «Wenn eine Beistandschaft aufgehoben wird, besteht auch kein Anlass, Eltern und Kind zu überwachen.» Falls neue Hinweise darauf hindeuten würden, dass die Behörde einzugreifen habe, müsste sie den Betroffenen mitteilen, dass man nun weitere Abklärungen vornehme. «Es geht doch nicht an, dass eine Sozialbehörde quasi vorsorglich verdeckt ermittelt», empört sich Häfeli. «Und dafür Nachbarn einzusetzen ist völlig unprofessionell.» Aber vielleicht nicht erstaunlich, wenn eine mittelalterliche Zunft in der heutigen Zeit für so sensible Fragen zuständig ist.

Die Zunft zur Schmieden zeigt sich heute teilweise einsichtig. So meint Andreas Lutstorf, Obmann der Zunft, es sei nicht einfach, zu beurteilen, ob mit den vor knapp 20 Jahren angewandten Methoden die damaligen Gesetze missachtet worden seien. «Auch wenn allfällige Ungereimtheiten keineswegs beschönigt werden sollen, darf deshalb nicht einfach ein früheres, damals unter Umständen übliches Verhalten ohne weiteres an heutigen Massstäben gemessen werden.»

Adele Stamm wurde von der Bernburger Zunft aber nicht nur bespitzelt, sondern auch falsch beraten. So teilte ihr die Zunft wiederholt mit, sie habe keine Chance, für ihr Kind Alimente zu erhalten. Nur durch Zufall erfuhr Stamm von einer staatlichen Stelle, dass sie sehr wohl Anspruch auf monatlich 500 Franken habe. So seien ihr mehr als 50'000 Franken entgangen, meint Stamm.

Wiedergutmachung und Geldforderung

Zunftobmann Lutstorf entgegnet, man habe der Frau 1982 empfohlen, einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Eine allfällige Wiedergutmachung sei aber nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn die Zunftgesellschaft tatsächlich einen Fehler begangen haben sollte. Deshalb habe man mit Stamm das Gespräch gesucht – bisher leider vergeblich.

Hingegen behauptete die Zunft vor rund einem Jahr, Stamm schulde ihr noch 54000 Franken. Dafür konnte die Behörde aber keinen detaillierten Kontoauszug über allfällige Darlehen oder bezogene Sozialhilfe vorweisen. «Dies erfordert einen unverhältnismässigen Aufwand, weil die Abrechnungen in der interessierenden Periode jeweils noch für ganze Familien und nicht für einzelne Personen gemacht wurden», erklärt der Obmann. Doch die Abrechnung war nicht nur zu wenig detailliert, sondern schlicht falsch. Adele Stamm konnte der Zunft beweisen – notabene mit einem älteren Brief der Zunft selbst –, dass sie kein Geld mehr schuldet.

Ein Auslaufmodell? Nicht fürs Parlament

Die Zunft zur Schmieden war zumindest im Fall Stamm offensichtlich überfordert. Stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch zeitgemäss ist, ihr die staatliche Gewalt in Sozialhilfe- und Vormundschaftsfragen zu belassen. Das neue Vormundschaftsrecht, das letzte Woche vom Parlament verabschiedet wurde, meint ja: Es gewährt den Bernburgern und Zünften auch in Zukunft das Privileg, eigene Erwachsenenschutzbehörden zu führen. «Die Experten wollten diesen alten Zopf abschneiden», sagt Experte Häfeli. «Aber die Bernburger haben beim Bundesrat erfolgreich lobbyiert.» Immerhin wird unter dem neuen Recht für den Kindesschutz eine staatliche Behörde zuständig sein.

Bernburger: Ein Staat im Staat

Die Berner Burgergemeinde und ihre 13 Zünfte sind im 19. Jahrhundert aus den ehemaligen Berner Patrizierfamilien entstanden. Die 17'000 Bernburger sind  mächtig und reich: 2007 wies alleine die Burgergemeinde ein Vermögen von total 1,64 Milliarden Franken aus. Den Bernburgern gehören Wälder wie der Bremgartenwald und Liegenschaften wie das Berner Casino. Sie führen das Naturhistorische Museum, das Burgerspital, das Burgerheim und die Burgerbibliothek. Die Berner Zünfte üben aber auch staatliche Gewalt aus. Sie sind zuständig für Sozialhilfe und Vormundschaftsmassnahmen gegenüber allen Bernburgern, die im Kanton Bern leben. Will man sich gegen Zunftbeschlüsse wehren, kann man nicht sofort an die normalen staatlichen Instanzen gelangen, sondern muss seine Beschwerde an die Oberwaisenkammer der Burgergemeinde richten. Für Datenschutzverletzungen der Zünfte ist nicht Stadt oder Kanton Bern, sondern eine Zunftkommission zuständig.