Mit rund zwei Millionen Franken steht der Medienrechtler und Hochschuldozent Franz A. Zölch bei Gläubigern in der Kreide. Unter ihnen sind Privatpersonen, die ihm Darlehen gewährten, Anwälte, die ihm Personal ausliehen, aber auch Pensionskassen, Steuerbehörden und AHV. Ende September meldeten sich weitere Gläubiger beim Beobachter. Der Jurist hatte ihnen zugesichert, das geliehene Geld nur kurzfristig zu beanspruchen, um damit Millionen «auszulösen», die auf ein Konto zu seinen Gunsten einbezahlt worden seien (Beobachter Nr. 20). Einige Gläubiger prüfen nun Strafanzeigen.

Zölch erweckt seit Jahren den Eindruck, hinter seiner Firma stünden weitere Personen. «Franz A. Zölch & Partner, Praxis für Urheber-, Verlags-, Medien- und Werberecht» nennt er sein Unternehmen in Briefen und auf der Website. Wer mit einem Zusatz wie «und Partner» oder «& Co.» auftritt, gibt sich als Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft aus. «Bei solchen Unternehmen haften auch die Partner für die Geschäftstätigkeit mit», so Michel Voutat, Vorsteher des Handelsregisteramts des Kantons Bern.

Weder Gläubiger noch Angestellte wissen jedoch, wer die Partner sein sollen. Auch im Handelsregister sind sie nicht zu finden – weil die Firma dort nicht eingetragen ist. Laut Voutat ist ein Eintrag für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften zwingend, wenn sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.

Warum ist das Amt nicht längst aktiv geworden? «Wir können nicht alle Unternehmen im Telefonbuch überprüfen. Wenn wir aber Hinweise oder Beschwerden erhalten, nehmen wir Abklärungen vor», versichert Voutat.

Weitergeschäften erlaubt

Weil die Gläubiger Franz A.Zölch nur als Privatperson betreiben können, ist mittlerweile zwar dessen Vermögen und Verdienst gepfändet worden, das Unternehmen kann aber nicht in den Konkurs geschickt werden. Die Pfändungen werden im Gegensatz zum Konkurs auch nicht im Handelsamtsblatt veröffentlicht. Das macht es Zölch einfach, unter seinem Firmennamen weiter zu wirtschaften.