Seit bald fünf Jahren lebt Roger Grunder mit den Mischlingshunden Grischa und Milan. Der Sozialhilfebezüger hängt sehr an den Tieren: «Sie machen mir viel Freude, geben mir eine Tagesstruktur. Ohne die beiden wüsste ich nicht, was tun.»

Nun verlangt Grunders Wohngemeinde Geroldswil ZH, dass er die Hunde weggibt, falls er die Hundesteuer von rund 300 Franken nicht bezahlt. Doch mit seinem kargen Budget vermag der gelernte Koch dieses Geld partout nicht aufzubringen.

Ein Polizist gab den Anstoss
Im August erhielt Grunder einen Brief vom Geroldswiler Sozialamt. Man werde, so Amtsleiterin Ursula Brinkmann, die geschuldete Gebühr von der Sozialhilfe abziehen. Sollte er nicht einverstanden sein, würde er verzeigt.

Damit bewegt sich die Sozialbehörde jenseits der Gesetzesgrenze: Es ist nicht erlaubt, Schulden Dritter direkt mit Sozialhilfegeldern zu verrechnen. Dass die Amtsleiterin eine Verzeigung in Aussicht stellt, kann zudem durchaus als Nötigungsversuch ausgelegt werden.

Kenntnis von der Hundesteuerschuld hatte das Sozialamt gemäss Brief durch den Gemeindepolizisten Hanspeter Kaufmann, der dies auch nicht abstreitet: «Es kann schon sein, dass wir mal darüber gesprochen haben.» Kein korrektes Vorgehen: «Hier handelt es sich offensichtlich um eine Verletzung des Datenschutzes», sagt der kantonale Datenschützer Bruno Baeriswyl.

Bedeckter als der Gemeindepolizist gibt sich der Gemeinderat von Geroldswil: Er verzichtet auf eine Stellungnahme.