Es ist ein regnerischer Samstag, dieser 21. Februar 1970. Marcel, 10, René, 8, und Marco, 2, sitzen im Wohnzimmer in Lengnau BE und schauen im Schweizer Fernsehen die Übertragung der nordischen Skiweltmeisterschaften in der Slowakei. Martin Furgler und Karl Erb kommentieren das Skispringen. Plötzlich unterbricht eine Sonder-Tagesschau das Programm: «Swissair Coronado, Kurs 330 Zürich–Tel Aviv, bei Würenlingen AG abgestürzt».

Die Mutter der Buben ist besorgt. Ihre Schwester ist Swissair-Hostess: Doris Rusca, 24, ist auf dem Flug Zürich–Tel Aviv. Sie ist zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Alle 38 Passagiere und neun Besatzungsmitglieder kommen beim Attentat palästinensischer Extremisten ums Leben.

40 Jahre später stehen zwei der drei Brüder an der Absturzstelle und schütteln den Kopf. Sie können nicht verstehen, dass sich die mutmasslichen Täter nie vor Gericht verantworten mussten.

Als im Frühling dieses Jahres die ARD eine Dokumentation über den Flugzeugabsturz ausstrahlte, mussten die drei Brüder genauso wie alle anderen Hinterbliebenen der 47 Opfer erfahren, dass die Schweiz das Verfahren gegen die Terroristen vor zehn Jahren eingestellt hatte. Obschon die Tat unverjährbar ist. Die Frankfurter Staatsanwältin Doris Möller-Scheu gab sogar freimütig zu, die deutschen Akten zu diesem Fall seien jahrelang verschwunden gewesen. Wie sich erst jetzt zeigt, schlummerten sie aber im Hessischen Staatsarchiv.

Wie es zum Einstellungsbeschluss kam, ist bis heute unklar. Der Beobachter verlangte deshalb bei der Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Einstellungsverfügung, wurde aber abgewimmelt. Erst als das Bundesstrafgericht Ende September die Beobachter-Beschwerde guthiess, rückte die Bundesanwaltschaft das Dokument raus.

Die Verfügung liefert nur eine lapidare Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde: Der internationale Haftbefehl sei erfolglos geblieben, es seien keine Hinweise über den Aufenthaltsort der Beschuldigten eingegangen. «Unter diesen Umständen ist das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren einzustellen», heisst es. Am 3. November 2000 beendete der damalige stellvertretende Bundesanwalt Felix Bänziger auf gerade mal drei A4-Seiten die Ermittlungen. So endete in aller Stille das Verfahren im schlimmsten Terroranschlag, der je in der Schweiz verübt wurde.

Eine Explosion und Feuer an Bord

Am Morgen des 21. Februar 1970 lässt sich Doris Rusca von ihrem Freund an den Flughafen fahren. Mit der Crew von Captain Karl Berlinger fliegt sie um 7.50 Uhr nach Düsseldorf und kehrt um 10.40 Uhr zurück. Um 12 Uhr meldet sie sich zum Dienstantritt für den Flug SR 330 nach Tel Aviv.

Die Swissair-Maschine des Typs Coronado startet plangemäss um 13.14 Uhr. Sie befindet sich im Steigflug über Brunnen, als um 13.21 Uhr Captain Karl Berlinger meldet, es gebe Schwierigkeiten mit dem Kabinendruck, er müsse nach Zürich zurückkehren. Eine Minute später berichtet der Pilot, er vermute eine Explosion im hinteren Gepäckraum. Was folgt, sind zwölf dramatische Minuten.

13.26 Uhr, Berlinger spricht ruhig: «We have fire on board», 20 Sekunden später: «This is an emergency». Um 13.27 Uhr fallen die Navigationsgeräte aus, um 13.28 Uhr der Strom. 13.31 Uhr, die Radarkontrolle stellt fest, dass SR 330 vom Kurs abweicht. Um 13.33 Uhr, vier Kilometer nordöstlich von Würenlingen, meldet Berlinger: «Emergency, we have … smoke on board. I can’t see anything.» 30 Sekunden danach sagt Kopilot Armand Etienne: «330 is crashing», er verabschiedet sich zweimal mit «goodbye everybody». Das Flugzeug ist 50 Grad nach links geneigt und rast in einem Winkel von 32 Grad gegen den Boden. Mit dem linken Flügel streift es die Bäume, überschlägt sich und explodiert augenblicklich – mit 30400 Kilo Treibstoff, 300 Meter neben dem Atomforschungsreaktor und 900 Meter neben dem neu in Betrieb genommenen AKW Beznau.

Verdächtigt: Issa Abdallah Abu-Toboul

Quelle: Andreas Eggenberger
Man weiss schnell, wer dahintersteckt

Es bietet sich ein Bild des Grauens. Kleiderfetzen an Bäumen und im Unterholz, überall verstreut Flugzeugtrümmer – und menschliche Überreste. Die Untersuchung spricht später von 2400 Leichenteilen, der grösste wog nur ein Kilo. Die Kantonspolizei Zürich und die Bezirksanwaltschaft Bülach klären den Fall in enger Kooperation mit dem deutschen Bundeskriminalamt innert weniger Tage praktisch auf.

Ein am Vortag in München aufgegebenes Paket wurde nicht wie üblich mit der samstäglichen Maschine der israelischen El Al von München nach Tel Aviv befördert. Der israelische Linienkurs London–München–Tel Aviv war kurzfristig über Köln umgeleitet worden und flog von dort direkt nach Tel Aviv. Das Paket mit der Bombe gelangte deshalb in die Swissair-Maschine.

Verdächtigt: Sufian Radi Kaddoumi

Quelle: Andreas Eggenberger

Die Spuren führen zu den Jordaniern Sufian Radi Kaddoumi und Badawi Mousa Jawher. Mit ihren Helfern Yaser Qasem und Issa Abdallah Abu-Toboul hatten sie in Frankfurt mehrere Höhenmesser gekauft und in Stadtnähe ausprobiert. Die vier Männer trafen sich in den Tagen vor dem Attentat mehrmals, offensichtlich, um die Bomben zu bauen. Qasem und Jawher gaben am 20. Februar in Frankfurt ein Paket zur Post, das einen Tag später an Bord einer österreichischen AUA-Maschine explodierte. Das Flugzeug konnte aber notlanden.

Die Swissair-Bombe wurde auf dem Postamt München 2 aufgegeben, wenige Fussminuten vom Hotel entfernt, in dem Kaddoumi abgestiegen war. Das Paket wog 4,3 Kilogramm und war an einen fiktiven Empfänger in Israel adressiert. Im polizeilichen Schlussbericht, der bis heute nicht veröffentlicht wurde, dem Beobachter jetzt aber vorliegt, heisst es: «Bei diesem Paket dürfte es sich mit allergrösster Wahrscheinlichkeit um das ‹Bombenpaket› handeln.» Das Verbindungsglied zwischen den beiden Attentaten: Der in den Trümmern gefundene Höhenmesser, der die Bombe gezündet hat, ist das gleiche Fabrikat wie jenes in der AUA-Maschine.

Verdächtigt: Yaser Qasem.

Quelle: Andreas Eggenberger

An der Absturzstelle: die Uniform des Piloten des Swissair-Flugs 330.

Quelle: Andreas Eggenberger

Armee und Polizei im Einsatz: Sammeln von Trümmer- und Leichenteilen

Quelle: Andreas Eggenberger

Bedrückende Kleinarbeit: Tausende Überreste müssen sortiert werden.

Quelle: Andreas Eggenberger

Unter Wrackteilen entdeckt: der Höhenmesser, der die Bombe zündete

Quelle: Andreas Eggenberger

Quellen der S/W-Fotos in diesem Text: Bundesarchiv E 8003 1980/156, 3-617, Bde 2-35; Bundesarchiv E 8003 1981/195, 3-617, Bd 41, Walter Bösiger/«Blick»/RDB; RDB

Quelle: Andy Fischli
Die Täter tauchen problemlos unter

Kaddoumi verlässt München noch am selben Tag. Gemäss den Ermittlungsakten überschreitet er noch am 20. Februar die Grenze zu Österreich. Über Jugoslawien, Bulgarien, die Türkei und Syrien gelangt er am 28. Februar nach Jordanien.

Tage später interviewt der Schweizer Journalist Gregor Henger den mutmasslichen Attentäter für das damalige Radiostudio Zürich in der jordanischen Hauptstadt. Kaddoumi bestreitet, den Anschlag auf die Swissair verübt zu haben. Er gibt aber zu, die anderen Verdächtigen getroffen zu haben und Mitglied des Generalkommandos der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP-GC) zu sein. In seinem Auftrag sei er auch nach Deutschland gefahren. Sufian Radi Kaddoumi sichert zu, er werde sich den deutschen Behörden stellen. Doch seine Spuren verlieren sich. Mitte der neunziger Jahre soll er verstorben sein.

Der andere Hauptverdächtige, Badawi Mousa Jawher, der die AUA-Bombe in Frankfurt aufgegeben hat, verlässt Deutschland ebenfalls am 20. Februar. Er fliegt mit der Lufthansa direkt nach Kairo. Dann taucht er unter.

Während die Polizei schon nach wenigen Tagen Bilder von Kaddoumi, Qasem und Abu-Toboul hat, ist von Jawher nichts ausser seiner Passnummer und seinem Jahrgang 1938 bekannt. Gemäss den Ermittlungen gehört auch er dem PFLP-GC an. Das israelische Criminal Investigation Department (ähnlich unserer Bundesanwaltschaft) teilt im September 1971 der Schweiz mit, Jawher sei «anscheinend» kein Mitglied der palästinensischen Befreiungsfront. Über seine «Betätigung» sei nichts bekannt. Der Mann bleibt bis heute der grosse Unbekannte.

Die wichtigsten Fragen sind unbeantwortet

Die Einstellungsverfügung von 2000 offenbart noch etwas: Pseudonyme, die Kaddoumi und Jawher verwendet hatten. Demnach trat Kaddoumi auch unter den Namen Abd Alhamid Assam und Hassam Abdel Hamid auf. Jawher soll sich auch Davud Ahmad Taher, Taher Mousa, Tache Moussa oder Musa Gohar Jawher genannt haben. Diese Pseudonyme tauchen nirgendwo im polizeilichen Schlussbericht von 1970 auf.

Insbesondere im Fall von Jawher könnten diese Namen eine neue Spur aufzeigen. Denn mehrere Exponenten des PFLP-GC, die in den achtziger Jahren in Deutschland verschiedene Attentate verübten, wurden immer wieder in Verbindung mit dem Swissair-Attentat von 1970 genannt. Auch sie benutzten verschiedene Pseudonyme.

Aber auch das Dokument, das die Bundesanwaltschaft jetzt freigeben musste, kann die beiden wichtigsten Fragen nicht beantworten: Weshalb wurden die mutmasslichen Täter nie vor ein Gericht gestellt, obwohl sie den deutschen und Schweizer Ermittlungsbehörden schon wenige Tage nach dem Attentat bekannt waren und international zur Fahndung ausgeschrieben wurden? Und: Was genau führte 2000 zur Einstellung des Verfahrens?

Noch weigert sich die Bundesanwaltschaft, über die Hintergründe des Attentats zu informieren. Die Ermittlungsakten werden weiter unter Verschluss gehalten. Teile davon hat die Bundesanwaltschaft Ende der achtziger Jahre ins Bundesarchiv überstellt. Sie tragen den Vermerk «Sonderbeauftragter des Staatsschutzes» und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ein Gesuch des Beobachters um Einsichtnahme blieb im Generalsekretariat von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wochenlang unbeantwortet, dann wurde es ohne Begründung abgelehnt. Vor wenigen Tagen hiess es dann plötzlich, einige Akten würden dem Beobachter freigegeben.

Verschiedene Dokumente zum Flugzeugabsturz fand der Beobachter allerdings ganz anderswo: in den Unterlagen der technischen Flugunfalluntersuchung, die im Bundesarchiv frei zugänglich sind. Hier ist auch der bisher unter Verschluss gehaltene «Tatbestandsrapport und Schlussbericht des polizeilichen Ermittlungsverfahrens» abgelegt. In den über 40 Archivschachteln finden sich zudem zahlreiche Polizeirapporte, Sitzungsprotokolle, das Journal der ersten Tage an der Unfallstelle sowie etliche Briefwechsel zwischen verschiedenen Behörden. Sie zeigen, wie die polizeilichen Ermittler Hand in Hand mit der technischen Untersuchungsbehörde arbeiteten und Puzzleteil an Puzzleteil reihten.

Wrackteile der Swissair-Maschine in einem Hangar des Flughafens Kloten (Foto: RDB)

Quelle: Andreas Eggenberger
«Danach habe ich nie mehr etwas gehört»

1970 dringt so gut wie nichts davon an die Öffentlichkeit. Informiert wird vor allem über die technische Untersuchung, polizeiliche Erkenntnisse bleiben weitgehend geheim. So schreibt am 16. Dezember 1970 der leitende Untersuchungsrichter der Bezirksanwaltschaft Bülach, Robert Akeret, dem Büro für Flugunfalluntersuchungen: «Das Resultat des polizeilichen Ermittlungsverfahrens ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, und es wird auch von unserer Seite her auf die Geheimhaltung geachtet.»

Die Hinterbliebenen erhalten im Sommer 1971 nur den Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen. Im Juli schreibt dessen Leiter Kurt Lier auch Doris Ruscas Vater: «Was die Fahndung nach der Täterschaft betrifft, welche den Explosivkörper aufgegeben hat, so ist dies nicht Sache der Flugunfalluntersuchungs-, sondern der Polizeibehörden. Die Kantonspolizei Zürich hat (…) einen entsprechenden Bericht verfasst, den wir aber nicht zustellen können.»

Der damalige Untersuchungsrichter Robert Akeret betont heute, er habe im Auftrag der Bundesanwaltschaft ermittelt. Den 165-seitigen Schlussbericht habe er im Dezember 1970 Bundesanwalt Hans Walder in Bern persönlich überreicht. «Danach habe ich nie mehr etwas von der Bundesanwaltschaft gehört, wir wurden nie mehr kontaktiert.» Die Ermittlungen seien «lückenlos» geführt worden, die Täterschaft aus seiner Sicht «zweifelsfrei» eruiert. «Für mich ist es ein Rätsel, weshalb die Täter nie vor Gericht gestellt wurden», so Akeret. «In Bern wurde nach 1971 ein Mantel des Schweigens über den Fall gelegt.»

Kurz nach dem Attentat hatte Bundesrat Roger Bonvin noch versichert, man werde alles unternehmen, um die Täter vor Gericht zu bringen. Einen Monat später musste die Polizei sogar dem damaligen Bundesanwalt Hans Walder ein Frageschema zuhanden der jordanischen Polizei abliefern, mit dem diese via Rechtshilfeverfahren die mutmasslichen Täter hätte einvernehmen können. Ob die Schweiz jemals dieses Rechtshilfegesuch in Jordanien eingereicht hat, ist nicht bekannt.

Zwei Haftbefehle 25 Jahre danach

Die Verfügung, die das Verfahren vor zehn Jahren still beendete, fördert einen weiteren, möglicherweise wichtigen Mosaikstein zutage: den Haftbefehl gegen Kaddoumi und Jawher. Er datiert vom 24. März 1995. Aus den Akten, die der Beobachter im Bundesarchiv gefunden hat, geht hervor, dass die Ermittler der Bezirksanwaltschaft Bülach und der Kantonspolizei Zürich bereits zwei Tage nach dem Attentat Haftbefehle gegen die beiden mutmasslichen Haupttäter erlassen hatten.

Die Haftbefehle von 1995 gehen dagegen auf die damalige Bundesanwältin Carla Del Ponte zurück. Sie war durch Recherchen aufgeschreckt worden, die der Journalist Walter Senn aus Anlass des 25. Jahrestags des Attentats vorgenommen hatte. Senn hatte schon 1970 für das Radio vom Absturz berichtet und ist vom Thema nie mehr losgekommen. 1995 wies er darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft untätig geblieben war, worauf Del Ponte aktiv wurde und den Haftbefehl ausstellte.

Gab die Schweiz einer Erpressung nach?

Im Einstellungsbeschluss, den die Bundesanwaltschaft nun herausrücken musste, taucht ausserdem ein Detail mit besonderer Brisanz auf. In einer Passage heisst es fast beiläufig: «weil im Zusammenhang mit dem Anschlag (…) erpresserische Drohungen gegen die Schweizer Behörden erfolgten». Im Schlussbericht der Polizei von 1970 war davon noch keine Rede.

Dieses Detail könnte ein neues Licht auf das Attentat auf Swissair-Flug 330 und auf weitere Aktionen der palästinensischen Befreiungsfront PFLP-GC werfen. Möglich ist, dass die Schweiz damals tatsächlich genötigt oder erpresst wurde. Das Swissair-Attentat erscheint aus dieser Perspektive als Akt der Vergeltung, der – anders als bisher vermutet – tatsächlich gegen die Schweiz gerichtet war.

Ein möglicher Grund: Ein Jahr vor dem Attentat auf Swissair-Flug 330, am 18. Februar 1969, hatten vier Palästinenser auf dem Flughafen Kloten auf eine El-Al-Maschine geschossen. Einer kam dabei um, drei wurden verhaftet. Mohamed el-Heiga, Amena Dahbor und Ibrahim Yousef wurden Ende 1969 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Fall nahm eine bis heute unerklärliche Wende: Sieben Monate nach dem Absturz von Würenlingen wurden die drei El-Al-Attentäter in der Nacht auf den 1. Oktober 1970 freigelassen und in einer Maschine der britischen Royal Air Force nach Kairo ausgeflogen.

Robert Akeret, der auch in diesem Fall die Ermittlungen leitete, musste tatenlos zuschauen. «Wie damals die verurteilten Attentäter von der Schweiz freigelassen wurden, ist eigentlich eines Rechtsstaats unwürdig», sagt er heute. Entschuldigend meint er, damals habe eine grosse Verunsicherung geherrscht, Terrorismus in dieser Form sei ein neues Phänomen gewesen.

Die Freilassung der drei El-Al-Attentäter wird auch immer wieder in Verbindung mit der DC-8 der Swissair gebracht, die im September 1970 mit 155 Menschen an Bord in die jordanische Wüste entführt wurde. Nur: Passagiere und Besatzung befanden sich längst in Sicherheit, als die Schweiz die El-Al-Attentäter laufenliess.

Die Bundesanwaltschaft führt ihr Versteckspiel auch nach 40 Jahren weiter. Doch die Angehörigen von Stewardess Doris Rusca, die im Swissair-Flug 330 starb, sind entschlossen, vollumfängliche Einsicht in die Akten der Bundesanwaltschaft zu erwirken. Sie wollen endlich wissen, warum ihre Tante sterben musste.