Nein, die Unterhaltspflicht betrifft nur Sie persönlich. Indirekt ist Ihre neue Ehefrau aber dennoch betroffen. Im Zivilgesetzbuch heisst es: «Jeder Ehegatte hat dem anderen in der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern in angemessener Weise beizustehen.»

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um neben dem ehelichen Haushalt auch noch die Kinderalimente zu bezahlen, muss Ihre neue Ehefrau mehr an den gemeinsamen Lebensunterhalt beisteuern oder sich mit einer bescheideneren Lebensführung zufriedengeben. Dadurch können Sie einen grösseren Teil Ihres Lohns für die Alimente verwenden.

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Die Unterstützungspflicht Ihrer neuen Ehefrau gilt aber nur dann, wenn nach Bezahlung ihres eigenen Unterhalts und desjenigen ihrer eigenen Kinder noch Mittel übrig bleiben.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.
Rechtsratgeber
Merkblatt «Volljährigenunterhalt»

Wie werden die Alimente für Kinder berechnet, die bereits volljährig sind? Wann endet die Unterhaltspflicht? Auf diese und andere Fragen erhalten Sie mit einem Beobachter-Abo im Merkblatt «Volljährigenunterhalt» Antworten und weitere Tipps.