Ja. Der Aufenthalt in einem Heim in einem anderen Kanton kann leider teuer werden. In Ihrem Fall: Auch für ein Heim in Winterthur bleibt finanzierungstechnisch der Kanton Graubünden zuständig. Das wird doppelt schwierig. 

Erstes Problem: die Ergänzungsleistungen

Bei Ihrer Mutter wird der grösste Teil der Heimkosten über Ergänzungsleistungen gedeckt. Jeder Kanton legt für sich fest, wie hoch die maximale Tagestaxe für ein Heim ist. Darin inbegriffen sind ein Teil der Pflege sowie die Betreuung und die Hotellerie. Die Ergänzungsleistungen müssen maximal diese Taxe bezahlen.

Im Kanton Graubünden liegt der Ansatz bei 194 Franken pro Tag, im Kanton Zürich hingegen bei 255 Franken. Ihre Mutter erhält auch nach einem Umzug nach Winterthur den Bündner Ansatz. Sie muss die Differenz von 61 Franken pro Tag aus ihrem Vermögen selber bezahlen.