Politiker, die wiedergewählt werden wollen, hüten sich meist, unpopuläre Forderungen zu stellen. Lieber konzentrieren sie sich auf das, was allgemein als richtig und vernünftig angesehen wird. Kaum ein Bereich eignet sich besser dafür als die Familienpolitik. Steuerabzüge, Kinderzulagen, Erziehungsgutschriften: Entlastungen für Familien sind populär, wer könnte schon etwas dagegen haben? Kinder sind teuer, und wer sich aufopfert, soll auch dafür entschädigt werden. Schliesslich profitieren davon am Ende alle: Kinder sind unsere künftigen AHV-Zahler, die Retter unserer Sozialwerke.

Diese Meinung ist weit verbreitet und wird von Familienpolitikern ständig wiederholt. Wahrer wird sie deshalb allerdings nicht. Kinder sind grossartige Geschöpfe: Sie haben einen unverstellten Blick auf die Dinge, sie versetzen uns in unsere eigene Kindheit zurück, bringen uns zum Lachen und lassen uns die Welt mit anderen Augen sehen. Alle, auch Kinderlose, profitieren auf vielfältige Weise von ihnen.

Kinder verursachen Steuerausfälle

Doch rein finanziell betrachtet, lohnen sich die meisten Kinder nicht; nicht für die Eltern und erst recht nicht für den Sozialstaat. Ein Durchschnittskind, das heute geboren wird, kostet die Gesellschaft rund 100'000 Franken mehr, als es ihr bis zum Lebensende je zurückzahlen wird. Das zeigt eine Generationenbilanz, die das Staatssekretariat für Wirtschaft vor einigen Jahren in Auftrag gab. Diese Zahl hat Ökonom Reiner Eichenberger von der Universität Freiburg als Grundlage genommen, um die Kosten von Kindern zu berechnen. Eine Diplomarbeit an seinem Lehrstuhl bilanziert, dass sich im Schnitt pro Kind zusätzliche Steuerausfälle von etwa 60'000 Franken ergeben, weil ein Elternteil zumindest während einiger Jahre ganz oder teilweise auf Einkommen verzichtet. Unterm Strich bedeutet somit jedes Kind ein Minus von 160'000 Franken für die Allgemeinheit.

Kinder kosten die Gesellschaft mehr, als sie ihr einbringen, weil sie nicht nur künftige Einzahler sind, sondern auch Bezüger staatlicher Leistungen. Dazu gehören nicht nur die Sozialwerke, sondern vor allem auch die Ausbildung sowie die ganze Infrastruktur, vom Abfallwesen bis zum Verkehr.

Im Grunde ist es auch nicht erstaunlich, dass die Rechnung nicht aufgeht. Das ist politisch sogar so gewollt: «Durch das progressive Steuersystem erhält der durchschnittliche Steuerzahler immer mehr Leistungen, als er bezahlt», sagt Eichenberger. «Mehr Kinder können zwar die ‹Alterslast› einer Gesellschaft senken, aber gesamthaft betrachtet, belasten sie den Staat finanziell trotzdem.»

«Als egoistische Profiteure hingestellt»

Der verstorbene deutsche Soziologe Karl Otto Hondrich hielt den Geburtenrückgang in westlichen Gesellschaften gar für einen «Glücksfall». In seinem provokativen Buch «Weniger sind mehr» vertrat er die These, dass es ein Zeichen gesteigerter Produktivität sei, wenn eine Gesellschaft trotz sinkender Kinderzahl weiter funktioniere: Die gleiche Leistung wird mit weniger «Mitteln» erbracht. Bevölkerungsreiche Volkswirtschaften seien ja nicht per se reicher als kleinere, sagt auch Reiner Eichenberger. «Wer behauptet, eine hohe Geburtenrate sei besser, weil die Kinder unsere Sozialwerke retten, weiss es entweder nicht besser, oder er instrumentalisiert Kinder für seine Zwecke.» Im Prinzip lohnten sich, finanziell gesehen, nur die besonders produktiven Kinder – sie sind gute Zahler.

Gute Zahler, das sind heute insbesondere alleinstehende, ledige Menschen. «Während Familien von vielen Vergünstigungen profitieren, werden Alleinstehende viel stärker zur Kasse gebeten», sagt Sylvia Locher, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Frauen und Männer. Beispiele dafür, wie Alleinstehende geschröpft werden, gibt es tatsächlich viele. Es fängt bei den Steuern an: Verheiratete zahlen den niedrigeren Tarif, Alleinstehende den höheren. «Dabei gilt es zu bedenken, dass etwa 40 Prozent der Steuereinnahmen für die Bildung ausgegeben werden. Alleinstehende finanzieren also massgeblich die Ausbildung von Kindern, ohne davon direkt selber zu profitieren», sagt Locher. Das sei auch in Ordnung. «Aber ich ärgere mich, dass Alleinstehende oft als egoistische Profiteure hingestellt werden, während sie in Wahrheit höhere Solidaritätsbeiträge leisten als Familien.»

Das gilt auch bei der Erbschaftssteuer. Die meisten Kantone haben diese für Ehegatten und direkte Nachkommen in den letzten Jahren abgeschafft. Wenn eine kinderlose, allein lebende Frau aber einer Freundin Geld vererben möchte, wird abkassiert. Im Kanton Freiburg etwa müssen bei einem Erbe nicht verwandte Personen je nach Wohngemeinde bis zu fast 40 Prozent davon an den Staat abtreten. Direkte Nachkommen und Ehegatten dagegen dürfen alles behalten und bezahlen keine Erbschaftssteuer. «Was nicht in der Familie ist, gehört also einfach dem Staat. Wer allein lebt und keine Nachkommen hat, wird dafür bestraft», resümiert Locher.

Bei der Altersvorsorge benachteiligt

Noch mehr stören sie aber die unterschiedlichen Regelungen bei der Altersvorsorge. Pensionskassengelder von allein lebenden, kinderlosen Ledigen etwa kommen automatisch der Allgemeinheit zugute, wenn sie vor dem Pensionsalter sterben. Anders als ein Verheirateter oder ein Konkubinatspartner kann ein Alleinstehender im Todesfall in der Regel niemanden begünstigen. Bei Paaren werden Witwen- und Waisenrenten an die überlebenden Partner und die Kinder ausgezahlt. Das über Jahre eingezahlte Geld von ledigen, kinderlosen Personen, die allein leben, landet dagegen in der Kasse der Vorsorgeeinrichtung. Die Pensionskassen rechnen fest mit diesem sogenannten frei werdenden Vorsorgekapital, es ist fixer Bestandteil der Berechnung laufender Renten. Das ist nicht die Schuld der Kassen, sondern gesetzlich festgeschrieben.

Ähnliches gilt auch für die AHV und die IV: Die Alleinstehenden bezahlen für die Paare. Bei der AHV kommt hinzu, dass bei Ehepaaren nur einer einzahlen muss, aber beide profitieren können. Ist zum Beispiel die Ehefrau nicht erwerbstätig, erhält sie mit 64 trotzdem eine AHV-Rente. «Mit den Prämienbeiträgen eines Ehemannes können eineinhalb Renten und eine Witwenrente ausgelöst werden. Mit der gleichen Prämie kann eine ledige Person nur ihre eigene Rente auslösen, sofern sie das AHV-Alter erreicht», sagt Locher. Ungleichheit gilt auch bei der Höhe des Einkommens, das zu einer vollen Rente führt: Eine ledige Person muss dafür ein durchschnittliches Jahreseinkommen von gut 82'000 Franken erreichen. Damit aber eine Witwe die volle Rente erhält, muss ihr verstorbener Mann durchschnittlich nur knapp 55'000 Franken verdient haben. «Damit wollte man für die Witwen vorsorgen. Deshalb erhalten aktuell auch nur zwölf Prozent aller ledigen Frauen eine volle AHV-Rente, aber 46 Prozent der Witwen», sagt Locher.

All diese Regelungen sollen verhindern, dass die Hinterbliebenen beim plötzlichen Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not geraten. Das mag zu einer Zeit, als Frauen mit der Heirat meist die berufliche Laufbahn an den Nagel hängten, sinnvoll gewesen sein. Laut einer aktuellen Studie der Uni Genf erzielen heute aber zwei Drittel aller Witwen ein eigenes Einkommen. Sogar der Bundesrat sieht deshalb Streichpotential und will prüfen, Witwenrenten von Kinderlosen im Zuge der nächsten AHV-Revision zu kürzen, wie Innenminister Alain Berset unlängst ankündigte.

«Immer mehr an den Rand gedrängt»

Unterm Strich lässt sich festhalten: Familien erhalten mehr staatliche Leistungen und zahlen dafür weniger, Alleinstehende dagegen werden gemolken wie Milchkühe. Auf lange Sicht kann diese Rechnung nicht aufgehen, weder finanziell noch ideell. Die Solidarität wird ausgehöhlt. «Die Alleinstehenden werden als gesellschaftliche Gruppe immer mehr an den Rand gedrängt. Statt immer wieder neue Entlastungen für Familien einzuführen, wäre es an der Zeit, nun einmal auf die Bremse zu stehen», findet Sylvia Locher.