Die Eltern freuten sich riesig auf das Kind. Am 6. April war es so weit – Leo (Name geändert) war endlich da. Nur eine Formalie trübte das Glück: Leos Papi Martin Nievergelt (Name geändert) ist zwar der leibliche, nicht aber der rechtliche Vater des Kindes. Denn die Mutter Karin Keller (Name geändert) ist noch mit ihrem Ex verheiratet.

Rechtlich gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes, auch wenn die Ehe – wie im Fall von Karin Keller – seit Jahren nicht mehr gelebt wird und die Scheidung eingereicht ist. So will es das Schweizer Abstammungsrecht.

«Wir hatten uns erkundigt, ob man die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen kann», sagt Nievergelt. Das sei erst möglich, wenn die Vaterschaft des Ehemanns beseitigt sei, wurde ihnen beschieden.