Noch immer glauben viele, mit der AHV und der Pensionskasse (PK) sei der Ruhestand genügend abgesichert. Bei der AHV sind alle obligatorisch versichert, und Angestellte mit einem Jahreslohn von mindestens 21'330 Franken zahlen automatisch Beiträge in ihre PK. Doch genügt dies für den Unterhalt im Alter? Was ist von den Sozialversicherungen zu erwarten? Und wie können Lücken geschlossen werden, wenn man schon über 50 Jahre alt ist?
Die Grundpfeiler der Altersvorsorge sind in der Bundesverfassung verankert. In Artikel 111 steht: «Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Diese beruht auf drei Säulen: der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge.» Zur Absicherung des dritten und vierten Lebensabschnitts sind also nicht nur die AHV und die berufliche Vorsorge vorgesehen: Ein drittes Standbein ist die Selbstvorsorge – die dritte Säule.
Die AHV, die erste Säule, soll nur den Grundbedarf gewährleisten. Zusammen mit der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, soll der gewohnte Lebensstil auch nach der Pensionierung gewährleistet werden. Mit der dritten Säule, der Selbstvorsorge, sollen Lücken geschlossen und weitere Bedürfnisse finanziert werden: Reisen, ein neues Auto, aber auch Pflegekosten. Wenn alle drei Säulen stehen, ist die finanzielle Absicherung komplett.
Die Höhe der AHV-Rente hängt ab von der Anzahl Beitragsjahre und vom durchschnittlichen Einkommen . Wer Kinder unter 16 Jahren betreut hat, erhält Erziehungsgutschriften. Die Einkommen und Gutschriften von Verheirateten werden für die Zeit der Ehe geteilt und Mann und Frau je zur Hälfte angerechnet. Damit soll die Altersvorsorge jener Frauen verbessert werden, die wegen der Familie ihre Erwerbstätigkeit (teilweise) aufgegeben haben. Die monatliche Maximalrente für Alleinstehende beträgt derzeit 2370 Franken, für Ehepaare und eingetragene Partner 3555 Franken. Je nach Verhältnissen besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die zweite Säule ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt, das jedoch nur Minimalleistungen vorsieht. Den Arbeitgebern beziehungsweise Vorsorgeeinrichtungen steht es frei, Leistungen zu versichern, die über das Minimum hinausgehen. Zwingend versichert sind jedoch nur Angestellte mit einem Jahreslohn von mindestens 21'330 Franken. Deren Lohn wird bis zu einer Höhe von 85'320 Franken versichert, höhere Löhne fallen in den überobligatorischen Teil.
Auch der vieldiskutierte Mindestzinssatz (Verzinsung des angesparten Kapitals) und der Umwandlungssatz (Prozentsatz des Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird) gelten nur für die obligatorischen Beiträge. Im Umgang mit den darüber hinausgehenden Beiträgen sind die Vorsorgeeinrichtungen frei. Das bedeutet, dass die Verzinsung unter 1,75 Prozent und der Umwandlungssatz unter 6,8 Prozent liegen darf.
Ob die zwei Säulen in der Lage sind, den Lebensstandard im Alter zu sichern, ist angesichts der Finanzprobleme der AHV und der sinkenden Leistungen der beruflichen Vorsorge unsicher. Deshalb wird es immer wichtiger, dass jeder selbst vorsorgt:
Bei der dritten Säule unterscheidet man die gebundene (3a) und die freie (3b) Vorsorge. Die Säule 3b umfasst jede Art privaten Sparens (Bankkonto, Aktien, Obligationen etc.). Die Säule 3a wird vom Bund mit Steuervergünstigungen gefördert – ist aber stark reglementiert:
- Die Säule 3a steht nur Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen offen.
- Die Jahresbeiträge sind limitiert: 6826 Franken für Erwerbstätige, die in einer PK versichert sind, 20 Prozent des Einkommens (aber höchstens 34'128 Franken) für jene ohne PK.
- Die Guthaben sind gesperrt bis fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters. Ausnahmen: Wohneigentum, Selbständigkeit, Einkauf in die PK, Invalidität, Auswanderung.
- Teilbezüge von 3a-Konten sind nur für Einkäufe in die PK und den Erwerb von Wohneigentum möglich.
- 3a-Konten muss man spätestens bei Erreichen des AHV-Alters auflösen. Eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich, wenn man länger erwerbstätig ist.
Wie funktioniert das schweizerische Vorsorgesystem?
Aufbau der drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge.
Während die Einlagen und das gesparte Guthaben in der Säule 3a unversteuert bleiben, unterliegen Auszahlungen einer separaten Besteuerung zu einem reduzierten Tarif. Mit einer guten Planung lässt sich die Steuerbelastung aber optimieren. Wer die Bezüge auf mehrere Jahre verteilt, bricht die Progression des Steuertarifs. Deshalb sollten Sie mehrere Vorsorgekonten einrichten. Dies ermöglicht den Bezug von kleineren Beträgen.
Auch bei der gebundenen Vorsorge stellt sich die Frage nach der Anlagestrategie . Diese hängt ab von Risikobereitschaft, Bedürfnissen, Zielen – und nicht zuletzt vom Alter: Je näher man der Pensionierung kommt, desto kleiner sollte das Risiko, also der Aktienanteil, sein. Und da die Säule 3a spätestens beim Erreichen des AHV-Alters aufgelöst werden muss, ist die Anlagedauer automatisch begrenzt.
Bei der Risikofähigkeit geht es darum, herauszufinden, welchen Verlust man verkraften kann. Die Hauptfaktoren sind Einkommen, Erspartes und Absicherung. Die Risikobereitschaft dagegen ist schwierig einzuschätzen. Meist stufen sich Anleger eher zu hoch ein – was sich erst zeigt, wenn sie Verluste eingefahren haben.
Für die Anlage des Sparguthabens in der gebundenen Vorsorge gibt es diverse Möglichkeiten. Wer Versicherungsschutz braucht, entscheidet sich für eine Versicherung; wer günstig und flexibel vorsorgen will für das Bankkonto. Manchmal ist auch eine Kombination die richtige Lösung. Wichtig ist: Bevor man ein Produkt kauft oder eine Vermögensanlage wählt, sollte eine Vorsorgeanalyse vorgenommen werden.
Stellen Sie die Weichen
Höchste Zeit für alle über 50, sich Gedanken über die finanzielle Situation im Ruhestand zu machen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, sich Klarheit zu verschaffen.
Frühpensionierung: Wollen Sie vorzeitig in den Ruhestand treten? Müssen Sie damit rechnen, gar nicht bis zum regulären AHV-Alter beschäftigt zu werden? Klären Sie die Vorruhestandsregelungen in Ihrem Unternehmen ab. Erhalten Sie eine Überbrückungsrente oder eine Abfindung? Müssen Sie gar den Verdienstausfall selbst finanzieren? Haben Sie genügend Erspartes, von dem Sie zehren können, bis Sie die AHV-Rente erhalten, oder müssen Sie die AHV-Rente vorbeziehen? Können Sie zusätzliche Leistungen in der Pensionskasse einkaufen?
Pensionskasse: Wissen Sie schon, ob Sie eine lebenslange Rente beziehen oder das gesamte Alterskapital auf einmal beziehen wollen? Oder ist eine Mischform für Sie ideal? Die Rente ist die empfehlenswerte Lösung für all jene, die Wert auf absolute Sicherheit legen und weder Risiken eingehen noch Zeit und Interesse für die Anlage und Verwaltung des Kapitals haben. Auch wer mit Geld schlecht umgehen kann und nicht in der Lage war, zu sparen, sollte die Rente wählen. In den übrigen Fällen kann die Auszahlung des Kapitals oder eines Teils davon geprüft werden.
Pensionierungsplanung: Wenn für Sie eine Kapitalauszahlung oder eine Teilauszahlung in Frage kommt, sollten Sie die Anlage des Geldes und die Planung der Mittel für den Vermögensverzehr mit einem Spezialisten besprechen. Eine detaillierte Finanzplanung sollte ab 50 Jahren angegangen werden. Dann können auch noch Weichen für die finanzielle Zukunft gestellt werden. Ein bis fünf Jahre vor der Pensionierung ist der späteste Zeitpunkt für eine umfassende Planung.
- Der Finanzplan ist eine Momentaufnahme mit einer Projektion in die Zukunft. Da sich die Grundlagen schnell ändern können, ist eine regelmässige Überprüfung und Ergänzung nötig.
- Bedenken Sie, dass die Kapitaloption bei vielen Pensionskassen bis zu drei Jahre vor dem Ruhestand angemeldet werden muss.
- Haben Sie sich schon für die Rente entschieden, ist die teure Pensionierungsplanung nicht nötig.
Ziele definieren: Denken Sie auch an grössere Vorhaben, die Sie im Ruhestand verwirklichen wollen. Nicht nur die Überbrückung bei einer Frühpensionierung oder die Deckung eines Ausgabenüberhangs erfordert Planung, auch die Verwirklichung von Zielen und teuren Vorhaben (Reisen, Ferienwohnung, Erbvorbezug durch die Kinder) sollte der Finanzplan berücksichtigen.
Finanzplaner finden: Holen Sie vor der Pensionierungsplanung Offerten ein. Fragen Sie erst Ihre Hausbank oder Ihren Versicherungsberater. Zudem gibt es auch unabhängige Finanzplaner.
- Die Finanzplanung ist teuer, vergleichen Sie deshalb die Kosten und was Sie dafür erhalten. Die Ansätze sind unterschiedlich und oft auch verhandelbar.
- Sie können den Finanzplan beim Anbieter Ihrer Wahl umsetzen; man ist nicht an den Ersteller des Plans gebunden.
Kapital anlegen: Da Sie für den Finanzplan zahlen, sollte er möglichst neutral abgefasst sein und keine Produktempfehlungen für Anlagen oder Versicherungslösungen enthalten. Auf der Basis des Finanzplans können Sie Offerten von Banken, Versicherungen oder unabhängigen Vermögensverwaltern für dessen Umsetzung einholen. Haben Sie Zeit und Musse, sich selbst um Ihr Kapital zu kümmern, reicht eine Anlageberatung aus. Hier treffen Sie die Anlageentscheide zusammen mit Ihrem Berater. Wollen Sie sich nicht selbst um die Anlagen kümmern, sollten Sie ein Mandat für eine Vermögensverwaltung in Betracht ziehen.
Wie funktioniert die 3. Säule?
Achtung: Seit 2019 können neu maximal 6826 Franken pro Jahr in die Säule 3a eingezahlt werden.
Anlegen in der Säule 3a
Die steuerbegünstigte a-Version der dritten Säule ist eine attraktive Sparform. Zudem haben die Sparer mehrere Möglichkeiten, ihr Vorsorgegeld anzulegen. Diese Formen stehen zur Auswahl:
Konto: Auf dem 3a-Bankkonto erhält man einen etwas höheren Zinssatz als auf dem normalen Sparkonto – spesenfrei. Die Beitragshöhe ist flexibel, und es besteht kein Einzahlungszwang. Die vorzeitige Auszahlung (etwa für PK-Einkauf oder Kauf von Wohneigentum) ist jederzeit und ohne Einbusse möglich, selbst ein Wechsel der Bank ist leicht möglich. Auch für kurze und mittlere Anlagedauer ist das Banksparen die ideale Form.
Anlagefonds: Wer sein Vorsorgekapital nicht auf dem risikolosen 3a-Konto lassen will, kann Fonds kaufen. Langfristig ist so eine höhere Rendite möglich. Dafür unterliegen Fonds Kursschwankungen – je nach Aktienanteil. Für kurzfristige Anlagen ist das Verlustrisiko jedoch hoch. Teilweise können die Anlagefonds bei der Pensionierung ins Privatvermögen übernommen werden und müssen nicht zwingend verkauft werden. Für die Vorsorge empfehlen sich Fonds ab einem Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren.
Die gemischte Lebensversicherung: Wenn der Vertrag erfüllt wird, hat der Kunde ein garantiertes Erlebensfall- und Todesfallkapital. Falls eine Prämienbefreiung mitversichert wird, zahlt die Versicherung die Prämien bei Erwerbsunfähigkeit weiter bis zum Vertragsablauf. Die Prämien müssen während der gesamten Laufzeit bezahlt werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung muss meist ein Verlust akzeptiert werden, das gilt auch bei Vorbezügen für den Erwerb von Wohneigentum. Allerdings ist der Versicherungsschutz teuer, der Sparteil wird mit einem tiefen technischen Zinssatz angelegt. Wer eine Lebensversicherung abschliessen will, sollte eine Vorsorgeanalyse erstellen lassen. Sie zeigt, ob eine Versicherungslücke besteht und wie hoch diese ist.
Die fondsgebundene Versicherung: Hier wird der Sparteil der Prämie in Anlagefonds angelegt. Auf lange Frist besteht die Möglichkeit, eine höhere Rendite zu erzielen. Dafür tragen die Versicherten das Risiko von Kursschwankungen. Bei Ablauf oder Rückkauf wird der Wert der Fondsanteile ausbezahlt; meist gibt es kein garantiertes Erlebensfallkapital. Auch hier ist vor dem Abschluss eine Vorsorgeanalyse ratsam.
Die reine Sparversicherung: Einige Versicherungen bieten auch Produkte ohne garantiertes Todesfallkapital an; versichert ist nur die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Art Versicherung ist günstiger. Im Todesfall wird der aktuelle Rückkaufswert ausbezahlt.
Todesfallrisikoversicherungen: Gespart wird beispielsweise auf der Bank, lediglich das Todesfallrisiko wird versichert. Die Versicherungsprämie darf zusammen mit dem Sparteil den gesetzlichen Maximalbetrag nicht übersteigen. Reine Risikoversicherungen sind flexibler als Versicherungen mit Sparteil: Sie können jederzeit ohne Verluste geändert oder aufgelöst werden. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, gibts keine Auszahlung aus der Versicherung. Um allfällige Lücken erkennen zu können, ist eine Vorsorgeanalyse nötig.