«Postfinance hat das Recht, jederzeit bei Dritten Informationen über den Kunden einzuholen.» Diese sehr weitgehende Formulierung steht im neuen «Basisvertrag» der Postbank. Alle Neukunden müssen ihn unterschreiben, ebenso alle bisherigen, die etwas an ihrer Kundenbeziehung ändern wollen, etwa eine neue Vollmacht erteilen.

Nicht nur Alexander K. (Name der Redaktion bekannt) stört das: «Ich könnte verstehen, wenn es um eine Bonitätsprüfung für eine Hypothek oder eine Kreditkarte ginge. Aber ich habe auf meinem Postkonto und dem Depositenkonto nur Guthaben, und zwar nicht unbeträchtliche, ausserdem noch Fondseinlagen.»

Auch der oberste Datenschützer findet dies problematisch: Aus der Postfinance-Formulierung werde überhaupt nicht klar, was für Informationen zu welchen Zwecken bei was für Dritten eingeholt werden sollen. Die Kunden könnten somit «die Tragweite ihrer Einwilligung nicht abschätzen», moniert Daniel Menna, Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. In der alten Fassung des Vertrags war klar geregelt, dass die Informationsbeschaffung nur zur Adressprüfung sowie zur Kontoführung gestattet sei.

Postfinance hingegen hält ihr Vorgehen für rechtens. «Der Passus wurde genereller formuliert, um den Anforderungen zur Umsetzung des Geldwäschereigesetzes Rechnung zu tragen», begründet Sprecher Alex Josty. Die Post will darum auch nicht klein beigeben. Als Alexander K. den umstrittenen Satz durchstrich und ihn durch eine Fussnote ersetzte, erhielt er postwendend einen Anruf von Postfinance. Dies könnten sie nicht akzeptieren, man werde ihm einen neuen Vertrag senden, den er unterzeichnen müsse.

Das war vor mehr als drei Wochen. Obwohl K. darauf nicht reagierte, kündigte ihm Postfinance die Konten bisher nicht. Womöglich will sie gute Kunden doch nicht vergraulen.