Die Vorteile der Rente

Sicherheit

Die Rente ist die sicherere Lösung: Sie bringt jeden Monat ein im Voraus bekanntes Einkommen, das lebenslänglich garantiert ist. Wer die Rente wählt, muss sich nicht um die Kapitalanlage kümmern oder sich mit Finanzberatern herumschlagen. Mit 7,2 Prozent (ab 2016 voraussichtlich 6,65 Prozent) des Altersguthabens liegt die Rente über den Renditen sicherer Anlagen. In Finanzdingen Unerfahrene entscheiden sich deshalb mit Vorteil für die Pensionskassenrente. Dasselbe gilt für angehende Pensionäre, bei denen die Pensionskasse den Löwenanteil zur Deckung des Einkommensbedarfs ausmacht.



Langzeitprofit

Je höher die Lebenserwartung, desto eher lohnt sich die Rente, weil man länger davon profitieren kann. Der Gesundheitszustand ist dabei entscheidend. Statistisch betrachtet, haben frisch pensionierte Frauen rund sechs Jahre mehr vor sich als Männer. Umgekehrt sind Menschen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung, die sich vom angesparten Kapital noch etwas gönnen möchten, mit dem Kapitalbezug besser dran.

Die Vorteile des Kapitalbezugs

Flexibilität

Kommt das Kapital zur Auszahlung, kann es zum Abzahlen von Hypotheken verwendet oder an den Kapitalmärkten investiert werden. Diese Variante drängt sich vor allem für Personen auf, die über ausreichend Erfahrung verfügen, um eine grössere Geldsumme sicher anzulegen. Die Kapitalauszahlung ist eher für Vermögende empfehlenswert, bei denen sich viel Vorsorgegeld angesammelt hat.



Vererbbarkeit

Hinterbliebene Kinder oder Ehepartner profitieren als Erben von einem Kapitalbezug und auch Konkubinatspartner können besser abgesichert werden. Bei der Rentenlösung hingegen erhält der hinterbliebene Gatte 60 Prozent der bisherigen Rente, Kinder oder Konkubinatspartner hingegen gehen leer aus: Denn hinterlässt ein Versicherter keinen Ehepartner, so wird sein Pensionskassenguthaben dem Pensionskassenvermögen einverleibt. Hinterlassenenrenten für Konkubinatspartnerinnen und -partner sind noch sehr selten.



Steuerersparnis

Mit dem Kapitalbezug lassen sich Steuern sparen. Der Bezug wird einmalig mit dem so genannten Rentensatz besteuert. Danach kann das Geld steuerfrei verbraucht oder in steuerbegünstigte Anlageformen investiert werden. Die Rente hingegen muss ab 2002 in allen Kantonen zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden.