«Verlustscheine bis ans Lebensende?», fragt die Zuger Firma Swissco Rechtsberatungs- und Vermögenstreuhand in einem Inserat in der NZZ – und gibt gleich selber die Antwort: «Nein! Totale Komplettentschuldung durch die deutsche Insolvenz mit Restschuldbefreiung auch für Schweizer Schuldner! Nehmen Sie Ihre Schuldenbereinigung sofort in Angriff, umso schneller sind sie schuldenfrei – für immer!»

Da wird Leuten mit Schulden das Paradies auf Erden versprochen. Denn in der Schweiz lassen sich Schulden mit einem Privatkonkurs nicht wegzaubern. Sie bleiben bestehen, und es werden Verlustscheine ausgestellt, die frühestens nach 20 Jahren verjähren. Ganz anders das Insolvenzrecht in Deutschland: Schuldner müssen zwar während sechs Jahren einen Teil ihres Einkommens und andere Vermögenswerte an die Gläubiger abgeben. Nach Ablauf dieser Frist spricht das Gericht aber die sogenannte Restschuldbefreiung aus und «befreit» so den Schuldner von den dann noch bestehenden Schulden.

Das klingt verlockend. Doch können wirklich auch hier wohnende Schuldner das deutsche Verfahren in Anspruch nehmen und sich so ihrer Schweizer Gläubiger entledigen? «Selbstverständlich», steht auf der liechtensteinischen Firmen-Website mehrmals geschrieben. Das sei alles legal und ab 3000 Euro zu haben, verspricht die Firma. Man müsse nur den Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ein paar Monate würden genügen.

Wirklich? Der Beobachter wollte es genauer wissen. Eine Redaktorin meldet sich unter dem Decknamen Gabriele Buchbinder bei der Zuger Firma. Sie gibt sich am Telefon als 39-jährige Immobilienbewirtschafterin aus, die von ihrem Freund verlassen wurde und jetzt auf einem Schuldenberg von über 50000 Franken sitzt. Als Einkommen gibt Buchbinder 7000 Franken an. Ein Standardfall.

Offenbar nur für Leute mit hohen Schulden

«Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können», sagt gleich zu Beginn des Gesprächs ein Swissco-Anwalt aus Augsburg. Und: «Wir haben schon viele Fälle entschuldet.» Im Falle von Buchbinder bringe die Restschuldbefreiung nichts; sie habe ein hohes Einkommen, von dem sie gemäss deutschem Recht pro Monat umgerechnet rund 4000 Euro als pfändbaren Teil an die Gläubiger abgeben müsste. So würde sie innert rund einem Jahr sämtliche Schulden abzahlen, meint der Anwalt.

Offenbar kommt also die deutsche Restschuldbefreiung nur bei Personen in Frage, die sehr hohe Schulden haben und wenig verdienen. Doch wird das deutsche Verdikt in der Schweiz von den Gerichten akzeptiert, wenn die von ihren Schulden befreite Person wieder hier wohnt?

«Selbstverständlich», behauptet der bayrische Swissco-Anwalt. Doch Schweizer Rechtsexperten sind anderer Meinung. «Die Restschuldbefreiung würde in der Schweiz nicht anerkannt werden», sagt Experte Daniel Staehelin von der Universität Basel. Sie hätte lediglich die Wirkung eines schweizerischen Konkursverlustscheins. Jurist Ivo Schwander von der Universität St. Gallen meint, die Restschuldbefreiung würde nur für in Deutschland angemeldete und deutschem Recht unterstehende Schulden anerkannt, nicht aber für in der Schweiz eingegangene Verpflichtungen. «Vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich im Ausland von Steuerschulden befreien kann.» Einen Schritt weiter geht der Vertreter eines grenznahen bayrischen Amtsgerichts: «Unser Gericht würde die Restschuldbefreiung gar nicht bewilligen, wenn nur Schweizer Gläubiger involviert wären.»

Kein einziges Urteil, kein einziger Fall

Bisher fehlen in dieser Sache Urteile von Schweizer Gerichten, wie umfangreiche Abklärungen des Beobachters bei verschiedenen Anwälten, Rechtsprofessoren, Steuerbehörden, Sozialversicherungsanstalten, Krankenkassen, Banken und Schuldenberatungsstellen ergeben haben. Sämtlichen angefragten Personen, Firmen und Behörden sind auch keine Fälle bekannt, in denen ein Schweizer Schuldner nach seiner Rückkehr in die Schweiz je die Restschuldbefreiung geltend gemacht hat.

Wie kann Swissco bei dieser Sachlage trotzdem behaupten, die Restschuldbefreiung würde in der Schweiz «selbstverständlich» anerkannt werden? Gegenüber dem Beobachter blieb sie eine Auskunft über die Anzahl der für Schweizer Schuldner in Deutschland durchgeführten Restschuldbefreiungen schuldig. Kein Wunder, denn eine solche dauert mindestens sechs Jahre – und die Firma besteht erst seit 2010.