Das hat Anton Kleeb umgehauen: Er hatte ein Jahr lang wegen seines Rückenleidens Krankentaggeldleistungen von der Zürich-Versicherung bezogen. Dann wurde er zu einer Untersuchung bei einem Vertrauensarzt aufgeboten. Doch statt des angekündigten Rheumatologen erschien ein Psychiater. Dieser sollte beurteilen, ob der 55-jährige ehemalige Geschäftsführer im Baugewerbe weiterhin arbeitsunfähig sei. Der Psychiater wollte von Kleeb zum Beispiel wissen, was er denn machen würde, wenn er einmal im Rollstuhl lande. Und dann musste der krankgeschriebene Geschäftsführer einen Baum zeichnen. Was er widerwillig tat, weil er nicht einsah, was all das mit seinem Rückenleiden zu tun haben sollte.

«Der Psychiater hat mich rüpelhaft behandelt, kam mehr als eine Stunde zu spät, hatte eine Alkoholfahne und schmiss mein Dossier am Ende des Gesprächs aus drei Meter Entfernung verärgert in sein Köfferchen», erinnert sich Kleeb. Die Begegnung hatte Konsequenzen: Der Psychiater stufte Kleeb als «neurotischen Hysteriker» ein und befand auf volle Arbeitsfähigkeit. Mit andern Worten: Er sei ein Simulant. Drei Monate später musste Kleeb zu einem weiteren Vertrauensarzt der Zürich-Versicherung, einem Rheumatologen. Der gab Kleeb zu verstehen, dass er ihn nicht als Rückenleidenden, sondern als Alkoholiker betrachte. Darauf stellte die Zürich-Versicherung jegliche Zahlungen ein.

Zum Trinker und Lügner erklärt

Da sah Kleeb rot. 30 Jahre lang hatte er gekrampft und Prämien bezahlt, ohne je einen Arzt zu besuchen. Und jetzt erklärte ihn die Versicherung zum Trinker und Scheininvaliden. Dabei, so Kleeb, sei er ganz und gar kein Alkoholiker. Er trinke und rauche nicht. Kleeb hegte Rachegedanken, von denen ihn der Hausarzt zum Glück abbringen konnte. Seitdem ist der Patient nicht nur rückenleidend, sondern auch depressiv und geht zweimal in der Woche zu einem Psychotherapeuten. Wohlgemerkt: Psychisch angeschlagen ist er erst seit den Erlebnissen mit der Zürich-Versicherung. Seine Arbeitsunfähigkeit kann er unterdessen doppelt belegen: Der Hausarzt bescheinigt ihm Arbeitsunfähigkeit, gestützt auf ein rheumatologisches Gutachten, sein Psychologe wegen seiner miserablen psychischen Verfassung. Der Vorwurf des Alkoholmissbrauchs ist gemäss Kleeb nicht nur haltlos und frei erfunden, sondern spiele überhaupt keine Rolle: «Auch wenn ich Alkoholiker wäre, hätte ich bei einem Rückenleiden, das mich arbeitsunfähig macht, Anspruch auf Taggelder.» Die Zürich-Versicherung will zu diesem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Kleeb geht nun mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung vor Gericht.

Versicherte müssen Unschuld beweisen

Wegen des Prozessrisikos und der möglichen hohen Kosten schrecken andere Versicherte vor diesem Schritt zurück. Davon profitieren die Versicherungen: Stellen sie aus noch so fadenscheinigen Gründen die Leistungen ganz oder teilweise ein, müssen die Versicherten klagen und beweisen, dass dies zu Unrecht geschah. Die Zürich-Versicherung verwahrt sich gegen den Vorwurf, dies auszunutzen: «Selbstverständlich gehen wir nicht so vor», sagt Mediensprecher Olivier Michel. «Wir klären jeden Fall einzeln gründlich ab. Dies geschieht auch im Interesse der Versichertengemeinschaft.»

An der Korrektheit dieser Auskunft kann man zumindest zweifeln. So hat die Zürich-Versicherung zum Beispiel Walter Anliker, einem 62-jährigen ehemaligen Offsetmonteur, nach einem Jahr das Taggeld von 200 Franken auf 100 Franken gekürzt. Der Vertrauensarzt der Zürich-Versicherung hatte Anliker untersucht, weiterhin ein Rückenleiden diagnostiziert, aber befunden, «eine behinderungsangepasste Tätigkeit» sei Anliker zumutbar. Anliker selbst versteht die Welt nicht mehr: «Ich habe doch 30 Jahre lang Prämien bezahlt, damit mein Lohn als Offsetmonteur bei einer Krankheit in den ersten sechs Monaten zu 100 Prozent und dann noch eineinhalb Jahre zu 80 Prozent weiter bezahlt wird. Jetzt soll ich irgendeinen schlecht bezahlten Job annehmen, den ich mit meinem Rücken gerade noch machen kann?»

Gemäss Vertrauensarzt kann Anliker nur eine leichte Tätigkeit zugemutet werden «ohne repetitives Vornübergebücktsein, ohne lange andauerndes Stehen oder Sitzen, ideal mit Wechsel der Positionen, in nicht kalt-feuchter Witterung». Doch wo findet Anliker auf dem Arbeitsmarkt einen solchen Job? «Das ist ein Problem, da real eine solche Stelle nur sehr schwierig gefunden werden kann», schreibt der Arzt in seinem Gutachten und fügt an: «Er wäre dann aber unterstützt von der Arbeitslosenversicherung.» Im Klartext: Wo die privaten Versicherungen kein Geschäft mehr machen, soll der Staat zahlen.

Versicherungen einzuklagen ist teuer

Absurdes Detail: Damit Anliker Geld von der Arbeitslosenversicherung erhält, muss ihn der gleiche Arzt, der ihn zu 100 Prozent arbeitsunfähig geschrieben hat, zu 50 Prozent wieder arbeitsfähig schreiben. Wenn er dies tut, hat die Versicherung erst recht gewonnen: Sie wird in Zukunft auf dieses ärztliche Zeugnis verweisen. Die Zürich-Versicherung will auch zu diesem Fall keine Stellung nehmen. Anliker hat keine Rechtsschutzversicherung und nicht das Geld, um zu prozessieren.

Ebenso ohnmächtig fühlt sich Anna Huber (Name geändert): Die Winterthur-Versicherung hat die Taggeldleistungen eingestellt, als ihr Antrag an die IV abgelehnt wurde. «Dabei hat die ‹Winterthur› mich aufgefordert, den Antrag an die IV zu stellen.» Man lege den IV-Antrag immer nach einem Jahr nahe, weil die Versicherten bei einem positiven IV-Entscheid mehr Geld erhielten, erklärt Mediensprecher Markus Seitz das Vorgehen der «Winterthur». Der Entscheid sei negativ ausgefallen, weil der IV-Arzt klar festgestellt habe, dass Anna Hubers Leiden keine behandelbare Krankheit sei, sondern Ausdruck der Lebenssituation. Diese Argumentation ist rechtlich zweifelhaft, weil in der Regel bei jeder Krankheit Leistungen geschuldet sind, nicht nur bei behandelbaren. «Der Fall ist noch nicht abgeschlossen», meint dazu Seitz. Es sei durchaus möglich, dass die «Winterthur» im weiteren Verlauf der Abklärungen den Fall anders beurteile.

«Seit die SVP die unsägliche Scheininvalidendiskussion lanciert hat, ist es für alle Versicherten viel härter geworden, zu ihren Leistungen zu kommen», meint Rechtsanwalt Senn: «Die Versicherungen probieren alles, um Schadensfälle loszuwerden, und können auf die Gerichte zählen, die ganz im Sinne der allgemeinen Stimmung häufig gegen Versicherte entscheiden.» Stimmt nicht, protestiert Olivier Michel, Mediensprecher der Zürich-Versicherung. «Die konsequente Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und des ungerechtfertigten Leistungsbezugs erfolgte selbstverständlich bereits vor der Zeit, als die Scheininvalidendiskussion lanciert wurde. Diese Aufgabe wurde und wird im Rahmen der Interessenwahrung der ehrlichen Prämienzahler konsequent wahrgenommen.»

Bittere Bilanz für Versicherungsopfer

Aber die Beispiele von Anton Kleeb, Walter Anliker und Anna Huber sprechen eine andere Sprache. Die Versicherungen können sich nicht nur auf ein sehr versicherungsfreundliches Gesetz stützen und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Regeln zu ihren Gunsten festlegen. Sie profitieren auch von ihrer stärkeren Position gegenüber Versicherten, die das Geld nicht haben, um sich mit ihnen anzulegen. Jürg Senn zieht deshalb eine bittere Bilanz: «Eigentlich kann heute niemand mehr sicher sein, ob er überhaupt Leistungen erhält, wenn ein Schadensfall eintritt. Deshalb muss man sich gut überlegen, ob und allenfalls welche Privatversicherung, wie etwa die Taggeldversicherung, man überhaupt abschliessen soll.»