Muss ich mich gegenüber Polizisten immer ausweisen?

In der Schweiz gibt es zwar keine generelle Pflicht, immer eine ID oder einen Pass bei sich zu tragen. Trotzdem empfiehlt es sich, stets ein solches Dokument dabeizuhaben. Denn die Polizei darf Sie zum Beispiel zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um Ihre Identität abzuklären. Weigern Sie sich oder haben Sie keinen Ausweis dabei, riskieren Sie, dass man Sie auf den Posten mitnimmt.

Müssen sich die Polizisten mir gegenüber ausweisen?

Mittlerweile ist es in vielen Kantonen gesetzlich vorgeschrieben, dass uniformierte Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen ein Namensschild tragen. Wo das nicht der Fall ist, muss der Beamte seinen Namen nennen – darüber hinaus gilt aber die Uniform als Ausweis Betrüger geben sich als Polizisten oder Spitalangestellte aus Der «Regula-Trick» . Bei einer Kontrolle durch zivile Polizisten können Sie sich den Ausweis zeigen lassen. Nur Spezial- und Interventionseinheiten müssen sich je nach Kanton und Aktion nicht ausweisen.

Wie lange darf mich die Polizei festhalten?

Ein Polizist darf beziehungsweise muss Sie vorläufig festnehmen Strafuntersuchung Kann man mich einfach verhaften? , wenn er Sie bei einem Verbrechen (zum Beispiel Raubüberfall) oder Vergehen (Sachbeschädigung) ertappt. Ebenso, wenn er den dringenden Verdacht hat, dass Sie eine solche Tat begangen haben, oder wenn Sie zur Verhaftung ausgeschrieben sind. Wurden Sie verhaftet, muss Ihnen die Polizei in verständlicher Sprache die Gründe dafür nennen und Sie über Ihre Rechte aufklären. Spätestens nach 24 Stunden müssen Sie aus der Haft entlassen oder der Staatsanwaltschaft zugeführt werden.

Habe ich bei einer Vernehmung das Recht auf eine Anwältin?

Die Strafprozessordnung (StPO), die seit Anfang 2011 in Kraft ist, hat den «Anwalt der ersten Stunde» eingeführt: Die Polizei muss Sie zu Beginn der ersten Einvernahme 4 beispielhafte Fälle Was will die Polizei von mir bei der Einvernahme? darauf hinweisen, dass Sie eine Anwältin beiziehen können. Wurden Sie vorläufig festgenommen, dürfen Sie sich vor der Befragung mit Ihrem Verteidiger oder Ihrer Verteidigerin absprechen. Allerdings müssen Sie dafür besorgt sein, dass Ihre Verteidigung Zeit für Sie hat, denn die StPO verleiht ihr ausdrücklich keinen Anspruch auf Verschiebung der Einvernahme. Ist Ihr Wunschverteidiger nicht erreichbar, sollten Sie sich also beizeiten um einen Ersatz kümmern – zum Beispiel über die Pikettdienste der kantonalen Anwaltsverbände.

Wie schnell müssen nach einer Verhaftung von Minderjährigen die Eltern benachrichtigt werden?

Die Jugendstrafprozessordnung schreibt zwar vor, dass die Strafbehörden die gesetzliche Vertretung einbeziehen, wenn das angezeigt erscheint. Je nach Situation muss oder darf sich eine Polizistin aber nicht sofort in die Karten schauen lassen – vor allem wenn ihre Ermittlungen erschwert oder verunmöglicht werden könnten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn verhindert werden soll, dass Eltern Tatmaterial oder Beweise Ermittlungsverfahren Welche Beweismittel sind zugelassen? beseitigen könnten. Wichtig ist: Das Verhalten der Polizei muss – wie bei allen Aktionen – verhältnismässig sein.

Darf ein Polizist meine Strafanzeige ablehnen?

Nein. Die Polizei ist verpflichtet, Anzeigen entgegenzunehmen Opfer einer Straftat Den Täter anzeigen? . Die Ausrede, es sei ein anderer Polizeiposten zuständig oder die geschilderte Tat sei gar nicht strafbar, können Sie zurückweisen. Es liegt an den Beamten selber, die Anzeige an die zuständigen Behörde weiterzuleiten. Und die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist Sache der Staatsanwaltschaft. Übrigens: Wenn Sie Ihre Angaben mündlich zu Protokoll geben, können Sie verlangen, dass Ihnen der Polizist eine Bestätigung Ihrer mündlichen Strafanzeige ausstellt.

Kann die Polizei einfach so einen Alkoholtest durchführen?

Ja. Die Verkehrspolizei darf systematische Atem-Alkoholtests vornehmen, zum Beispiel im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Verkehrskontrolle Was sind meine Rechte? . Damit das Messergebnis nicht zu Ihren Ungunsten verfälscht wird, darf die Beamtin den Atemlufttest frühestens 20 Minuten, nachdem Sie den letzten Schluck getrunken haben, durchführen – oder Sie müssen die Gelegenheit erhalten, den Mund zu spülen.

Widerstand ist nicht empfehlenswert: Wer sich einer Alkoholkontrolle widersetzt, davor flüchtet oder diese auf andere Weise vereitelt (etwa indem er noch mehr Alkohol trinkt), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Straftat begangen So straft der Staat bestraft. Zudem droht ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Wann ist eine DNA-Probe erlaubt?

Zur Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens dürfen die zuständigen Strafbehörden vom Beschuldigten und von anderen Personen – wie etwa dem Opfer – eine Probe zur DNA-Analyse nehmen. Die nicht-invasive Entnahme einer DNA-Probe Einbruch Darf die Polizei einfach so einen DNA-Test machen?  (Wangenschleimabstrich) sowie die Auswertung und Erstellung eines DNA-Profils von tatrelevanten biologischen Spuren wie Blut, Speichel, Sperma, Schweiss, Haaren oder Hautpartikeln darf die Polizei in Eigenregie anordnen. Für die Anordnung einer invasiven Entnahme (Blutprobe) sowie die Erstellung eines DNA-Personenprofils ist – je nach Verfahrensstand – die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht zuständig. Die Blutentnahme selbst muss von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen werden.

Muss mir die Polizei sagen, ob ich in ihrer Datenbank vermerkt bin?

Die erstellten DNA-Profile werden zentral in der nationalen DNA-Profil-Datenbank CODIS gespeichert. Auf diese Weise kann ein DNA-Profil, das anhand einer am Tatort gesicherten Spur erstellt wurde, mit den in CODIS gespeicherten Profilen verglichen werden. Wenn die Polizei die Entnahme einer DNA-Probe anordnet, muss sie die betroffene Person darüber informieren, dass ihr DNA-Profil in dieses Informationssystem aufgenommen wird – und dass sie ein Auskunftsrecht hat: Jede Person kann beim Bundesamt für Polizei (fedpol) darüber Auskunft verlangen, ob unter ihrem Namen ein DNA-Profil im Informationssystem aufgenommen ist.

Ungerecht von der Polizei behandelt: Was kann ich tun?

Wer sich durch konkrete Verfügungen und Handlungen der Polizei ungerecht behandelt fühlt – etwa nach einer vorläufigen Festnahme oder einer Hausdurchsuchung –, kann innert zehn Tagen Beschwerde erheben. Das geschieht schriftlich oder sogar mündlich beim zuständigen kantonalen Gericht. Verfassen Sie dazu unmittelbar nach dem Vorfall ein Erlebnisprotokoll, in dem Sie möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Namen des oder der Polizisten machen.

Wenn Sie sich ganz allgemein wegen eines Vorfalls beschweren wollen, gelangen Sie am besten ans Polizeikommando oder an eine Ombudsstelle. Letztere ist eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige Beschwerdestelle, die für Angelegenheiten zwischen Behörden und Privaten zuständig ist.

Ombudsstellen oder Ombudsmänner gibt es momentan nur in den Kantonen:

sowie in den Städten:

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