Was haben gefärbte Haare, reparierte Autos und ein frisch verlegter Gartenweg gemeinsam? Sie alle sind Werke. Die Berufsleute, die sie geschaffen haben - die Coiffeuse, der Automechaniker, die Gärtnerin -, führen rechtlich gesehen sogenannte Werkverträge aus.

So vielfältig diese Werke aussehen, so einheitlich lassen sich die Pflichten der Berufsleute feststellen - ebenso wie jene der Konsumenten, die diese Werke bestellen.