Auf der Website gratis-inserate.ch fand Kili Meili endlich, was er seit langem gesucht hatte: Einen gebrauchten VW-Bus zum überaus günstigen Preis von 10'000 Franken. Begründung des Verkäufers für das Schnäppchenangebot: Das zwei Jahre alte Fahrzeug sei rechtsgesteuert und deshalb in Kontinentaleuropa ohne einen solchen Hammerpreis schlicht nicht zu verkaufen. Diese Begründung überzeugte Kili Meili, und so überwies er dem Verkäufer wie verlangt eine erste Anzahlung von 1'000 Euro. Dieser schickte das Fahrzeug daraufhin los.
Zumindest behauptete er das. Und alles sah auch danach aus, als gehe es mit rechten Dingen zu: Nachdem Kili Meili der Transportfirma weitere 2'000 Euro als «Sicherheit» gezahlt hatte, konnte er über die Website onlinecdat.ch die verschiedenen Reisestationen des Busses verfolgen. Bloss - der Bus wollte einfach nicht ankommen. Dann war die Website auf einmal nicht mehr online, und der Verkäufer meldete sich auch nicht mehr. Kili Meili hat nie wieder etwas von ihm gehört, seine 3'000 Euro waren weg. «Ich war vielleicht etwas zu gutgläubig», sagt Kili Meili.

Wer nicht die gleichen Erfahrungen machen will, sollte beim Online-Einkauf folgende Sicherheitstipps beachten:

1. Prüfen Sie die Website, auf der Sie einkaufen.

Der Verkäufer sollte auf der Website nicht nur eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, sondern auch eine Postadresse angeben. Falls Einkauf und Abwicklung nicht wie gewünscht verlaufen, verfügt man über die notwendigen Angaben, um das Unternehmen zu kontaktieren. Falls der Anbieter seinen Firmensitz im Ausland hat, ist zu beachten, dass die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, etwa Garantieansprüche oder eine Reparaturforderung, sehr teuer werden kann. Wenn der im Ausland ansässige Verkäufer Vorauszahlung verlangt, empfiehlt es sich, Waren nur bis zu einem Betrag einzukaufen, dessen Verlust verschmerzt werden könnte. Wichtig auch: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten nicht einseitig zulasten des Käufers formuliert sein. Besonders beliebt sind Einschränkungen bei der Garantie. Eine weitere Frage, die es zu klären gilt: Gewährt der Verkäufer ein Rücktrittsrecht (siehe unten «Vorsicht, Mausefalle!»)?

2. Hinterfragen Sie das Angebot.

Der Verkäufer sollte eine möglichst genaue Beschreibung des Produkts bieten: Ist der Fernseher wirklich HD-ready, der Drucker wirklich kompatibel mit dem PC? Lassen Sie sich wichtige Produkteigenschaften schriftlich bestätigen. So wird der Anbieter an seine Zusicherung gebunden. Richten Sie schliesslich ihr Augenmerk auf die Währung, in der die Ware angeboten wird. Ein Schweizer Shop muss seine Preise in Schweizer Franken bekanntgeben.

3. Achten Sie auf den Sicherheitsstandard.

Wenn Sie die Absicht haben, Ihren Einkauf online zu bezahlen, sollten Sie unbedingt darauf achten, ob ein sicheres Zahlungssystem angeboten wird, das Ihre Daten verschlüsselt sendet. Sichere Seiten erkennt man am «s» für «secure» in der Internetadresse («https» statt nur «http»). Ihr Webbrowser sollte zudem auf dem neusten Stand sein.

4. Verzichten Sie auf zweifelhafte Angebote.

Es gibt Waren, die grundsätzlich nicht über einen ausländischen Internetanbieter bezogen werden sollten, weil die Einfuhr nur beschränkt möglich ist, einer Bewilligung bedarf oder gar verboten ist. Dazu gehören insbesondere Waffen, Radarwarngeräte, Dopingmittel, Datenträger mit Raubkopien oder Fälschungen von Markenartikeln wie Uhren oder Kleidern. Und vor allem: Arzneimittel. «Seit Jahren warnen wir davor, Medikamente im Ausland über das Internet zu beziehen», sagt Petra Dörr, Leiterin Stab beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic. Die Qualität solcher Medikamente sei nicht sichergestellt; nicht selten würden sogar gefälschte Medikamente angeboten.

5. Achten Sie auf die Bruttopreise.

Der Einkauf im virtuellen Shopping-Paradies kennt fast keine Grenzen. Die Zustellung der Ware aber erfolgt in der realen Welt - und dort kann sich das vermeintliche Internetschnäppchen als teure Variante erweisen, denn der Preis der Ware ist nur ein Teil der Gesamtkosten. «Der grösste Fehler, den man beim Einkauf im Internet begehen kann, ist, nur Augen für den Preis, nicht aber für die Transport- und Zollabfertigungskosten zu haben», sagt Jörg Haudenschild, stellvertretender Sektionschef der Oberzolldirektion. Die Zollabfertigung wird durch den Transporteur erledigt. Wie viel er dafür verlangt, ist seine Sache. Man sollte sich deshalb vorgängig beim Zoll oder bei der Post erkundigen, wie hoch diese Kosten sind, und beim Anbieter abklären, wie viel er für den Versand berechnet. «Wir empfehlen Kunden, bei der Internetbestellung nach der günstigsten Versandart zu suchen und diese mit der Bestellung explizit auszuwählen», sagt Oliver Flüeler, Mediensprecher der Schweizerischen Post.

Daran wird sich künftig wohl auch die 44-jährige Gabriela Mondini-Walker halten. Im Internetshop solarcosa.de hatte die umweltbewusste Hobbygärtnerin zwei Solar-Nagetierscheuchen «Maulwurffrei» zum Preis von Fr. 41.70 bestellt. Als der Paketbote bei Lieferung der Ware kassieren wollte, traute Mondini-Walker erst ihren Ohren nicht. Statt der erwarteten Fr. 83.40 belief sich der Betrag auf satte Fr. 161.45 und war damit fast doppelt so hoch wie der reine Warenwert der Sendung. Denn der Solarcosa-Shop verlangte zusätzlich zum Warenwert noch Versandkosten von umgerechnet Fr. 20.90 sowie eine Nachnahmegebühr von Fr. 20.90. Der Schweizer Zoll kassierte Fr. 11.25 Mehrwertsteuer. Die Schweizerische Post schliesslich schlug eine Nachnahme-Bearbeitungsgebühr von 15 Franken und eine Vorweisungstaxe von 10 Franken obendrauf. Die Maulwürfe ist Mondini-Walker jetzt los - eine Stange Geld aber auch.

Vorsicht, Mausfalle!


Wer in der Schweiz mit dem letzten Mausklick eine Bestellung absendet, hat nach geltendem Recht mit dem Anbieter einen Vertrag geschlossen. Anders als in der EU kennt das Schweizerische Obligationenrecht kein allgemeines Rücktrittsrecht beim Kauf. Interpretationsspielraum gibt es keinen: Der Mausklick kann nicht rückgängig gemacht werden, auch dann nicht, wenn man unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung beim Anbieter anruft.

In Bundesbern sind verschiedene Vorstösse zur Verbesserung des Konsumentenschutzes im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs hängig. So fordert zum Beispiel eine parlamentarische Initiative der Berner Ständerätin und Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga ein Widerrufsrecht ähnlich jenem in der EU, das den Besonderheiten des Einkaufs mit der Maus Rechnung trägt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte für die Anliegen der Konsumenten kein Gehör. Im September beschloss die Kommission, den konsumentenfreundlichen Vorstössen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, darunter die Initiative von Simonetta Sommaruga, keine Folge zu geben.

Quelle: Agentur Gettyimages