Wer eine Reise - egal, aus welchem Grund - vor Antritt annulliert, schuldet dem Reisebüro Annullierungskosten. Je kurzfristiger man die Reise absagt, umso höher ist in der Regel diese Entschädigung. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Annullierungskostenversicherung abdecken, wobei die Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlt. Massgebend sind die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Police; sie zählen die versicherten Ereignisse auf.

Ein Arztzeugnis allein reicht den Versicherungen nicht

Krankheiten, die bereits bei der Buchung bestanden haben, sind grundsätzlich nicht gedeckt - mit einer Ausnahme: Wenn bei einem chronischen, aber stabilen Leiden eine unerwartete Verschlechterung eintritt, zahlt die Versicherung doch. Allerdings muss ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen, dass mit dieser Verschlimmerung nicht gerechnet werden musste und die versicherte Person bei der Buchung reisefähig war.