Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Veröffentlicht am 3. August 2017 - 14:44 Uhr

Die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» (kurz: AEMR) – auch Deklaration der Menschenrechte oder Menschenrechtscharta genannt – enthält unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte (siehe auch «Grundrechte»). Diese wurde am 10. Dezember 1948 – anlässlich des Endes des Zweiten Weltkriegs – in Paris genehmigt und feierlich verkündet.

Die 30 Artikel der Menschenrechtskonvention enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, und zwar unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis jemand zu dem Land steht, in dem er sich aufhält. Da es sich jedoch nur um Empfehlungen handelt, sind die darin enthaltenen Rechte nicht justiziabel. Und demnach auch nicht einklagbar.

Einige Artikel der Allgemeinen Menschenrechtserklärung wurden aber in die internationalen Pakte über die «Bürgerlichen und Politischen Rechte» sowie über die «Wirtschaftlichen, Kulturellen und Sozialen Rechte» übernommen. Diese geniessen im Gegensatz zur AEMR bindenden Charakter und sind justiziabel, also einklagbar.

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