Franchise

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Veröffentlicht am 4. August 2017 - 13:55 Uhr

Wenn Patienten von einem Arzt oder im Spital Leistungen beziehen, werden diese nicht vollumfänglich von der Krankenversicherung bezahlt. Sie müssen sich vielmehr an den entstandenen Kosten beteiligen. Franchise bedeutet nun konkret, dass die versicherte Person alle medizinischen Kosten bis zu einem bestimmten Betrag selber bezahlen muss. Erst danach beginnt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In der Grundversicherung kann man seine Franchise wählen: Die kleinstmögliche Franchise beträgt 300 Franken, die höchste 2500 Franken pro Jahr. Trifft man keine Wahl, beträgt die Franchise für Erwachsene 300 und für Kinder 0 Franken. Es ist unüblich, für Kinder eine Franchise zu wählen.

Wenn sich beispielsweise jemand mit einer Franchise von 2500 Franken, der noch keine Arztkosten in diesem Kalenderjahr hatte, einer medizinischen Behandlung für 2000 Franken unterziehen muss, trägt er die ganzen Kosten selber. Bei jemandem mit einer Franchise von 300 Franken hingegen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten, die 300 Franken übersteigen, also an 1700 Franken. Beteiligt heisst, dass die Krankenkasse auch die Kosten, welche die Franchise übersteigen, nicht voll und ganz übernimmt. Die versicherte Person trägt zusätzlich zur Franchise noch einen Selbstbehalt bis zu einem gewissen jährlichen Maximalbetrag. Ist dieser erreicht, muss sich der Versicherte im laufenden Jahr nicht mehr an weiteren Kosten beteiligen.

Franchise und Selbstbehalt beginnen in jedem Kalenderjahr neu zu laufen.

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