Rechtslexikon

Sorgerecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:56 Uhr

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Das Sorgerecht ist das Recht der Eltern, sich um die Entwicklung, Erziehung, Ausbildung, Pflege sowie die Vermögensverwaltung des Kindes zu kümmern und über dessen Aufenthaltsort zu bestimmen. Wer das Sorgerecht hat, ist der gesetzliche Vertreter eines Kindes.

Das Sorgerecht können nur Eltern ausüben. In der Regel tun sie das heute gemeinsam. Sobald das Kind 18 Jahre alt und somit volljährig ist, endet die elterliche Sorge.

Das Sorgerecht kann den Eltern gegen ihren Willen entzogen werden, wenn sie sich wegen Unfähigkeit, Unerfahrenheit oder Krankheit nicht um die Kinder kümmern können, oder wenn sie ihre Elternpflichten grob verletzt haben.

Ist beiden Eltern das Sorgerecht entzogen, erhält das Kind einen Vormund. Diese Person amtet dann anstelle der Eltern als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

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