Überstunden

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Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:33 Uhr

Bei Überstunden handelt es sich um diejenigen Arbeitsstunden, welche über die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Gilt also beispielsweise eine abgemachte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, sind alle Stunden, die über diese 40 Stunden hinausgehen, Überstunden. Auch Teilzeitangestellte können Überstunden leisten. Dies immer dann, wenn sie mehr als das vereinbarte Pensum arbeiten. Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz 195 Millionen Überstunden geleistet. Diese Zahl blieb in den letzten Jahren relativ stabil.

Wichtig ist, Überstunden nicht mit Überzeit zu verwechseln. Anders als in der Umgangssprache sind Überstunden und Überzeit nicht dasselbe. Überzeit ist eine weitere Unterkategorie der Mehrarbeit. Für Überstunden und Überzeit gelten andere Gesetze und dadurch verschiedene rechtliche Vorschriften für die Kompensation oder Auszahlung der Überstunden beziehungsweise der Überzeit.

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Erfahren Sie als Beobachter-Abonnentin in der Checkliste «Überstunden und Überzeit», wie Mehrarbeit zu kompensieren ist, wenn im Vertrag nichts dazu steht, und ob geleistete Überstunden auch verjähren können, wenn Sie beispielsweise den Job wechseln.

Arbeitsrecht - Überstunden

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Gibt es einen Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
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