Rechtslexikon

Züchtigung


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 16:49 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Als Züchtigung werden körperliche Strafen bezeichnet, welche gegen eine Person gerichtet sind und ihr vorübergehende Schmerzen verursachen sollen. Bis 1978 war es Eltern ausdrücklich erlaubt, ihre Kinder im Sinne einer Erziehungsmassnahme zu züchtigen.

Das elterliche Züchtigungsrecht wurde zwar aus dem Zivilgesetzbuch gestrichen, aber es gibt in der Schweiz für Eltern – im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich – kein ausdrückliches Verbot der Gewalt gegen Kinder. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist körperliche Bestrafung im häuslichen Umfeld nicht als physische Gewalt zu bewerten, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Mass nicht überschreitet und die Bestrafung nicht allzu häufig wiederholt wird.

Wird jedoch ein gewisses Mass überschritten, kann die Züchtigung eine strafbare Handlung (Tätlichkeit), einfache oder schwere Körperverletzung) sein.

Rechtsratgeber
Mustervorlage «Gefährdungsmeldung»

Wissen Sie, dass ein Kind oder eine hilfsbedürftige Person vernachlässigt wird und in ihrem gesundheitlichen Zustand gefährdet ist, sollten Sie die Behörden einschalten. Beobachter-Mitglieder erfahren in der Mustervorlage «Wie verfasst man eine Gefährdungsmeldung?», welche Punkte Sie schriftlich zur Information der Kesb festhalten sollten.