Das Haus teilt man mit anderen, an der eigenen Wohnung hat man ein sogenanntes Sonderrecht: Stockwerkeigentümer sind in einer speziellen Lage. Das zeigt sich ganz besonders dann, wenn es ums Zahlen geht. Einige Kosten tragen alle gemeinsam, andere sind Privatsache.

Grundsätzlich gilt: Die eigene Wohnung oder Garagenbox gehört zum Sonderrecht. Für Renovation oder Umbau muss also die Eigentümerin aufkommen. Die Gemeinschaft hingegen bezahlt alle Massnahmen an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen . Das betrifft zum Beispiel das Dach, die Aussenmauern, das Treppenhaus oder die Gemeinschaftswiese. Doch Vorsicht: Auch in der eigenen Wohnung fallen gewisse Elemente wie tragende Mauern oder grosse Fensterfronten in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.