Ein schönes Reihenhaus in einem ruhigen Quartier, nette Nachbarn und etwas Grün rundherum – die glücklichen Mieter ziehen ein und kommen bald zum Schluss: «Das ist es! Hier gehen wir nie mehr weg.» Sie sichern sich das Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft und wähnen sich als künftige Hauseigentümer .

Kann sein, dass es dazu kommt – muss aber nicht. Denn im juristischen Begriff «Vorkaufsrecht» stecken je nach Situation weniger Rechte, als man annehmen würde. Die wichtigsten Fragen und Antworten: