Fall 1: Gekündigt und arbeitslos

Fallbeispiel: Frau Müller verliert ihre Stelle und findet nicht sofort eine neue.

Krankentaggeldversicherung

Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, einem Angestellten, der ohne Verschulden wegen Krankheit nicht arbeiten kann, den Lohn eine gewisse Zeit weiterzuzahlen. Der Arbeitgeber kann hierzu freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abschliessen; vielfach sieht der Gesamtarbeitsvertrag eine solche zwingend vor. Hat Frau Müllers Arbeitgeber eine solche Versicherung abgeschlossen, kann sie diese nach Stellenverlust beim gleichen Versicherer als Privatperson weiterführen. Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist bei Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich.

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