Überstunden: Das Wichtigste in Kürze
1. Angeordnet oder notwendig?
2. Freizeit oder Geld?
3. Prüfen Sie den Arbeitsvertrag

Wer für Mehrarbeit entschädigt werden möchte, muss die Überstunden beweisen können – und sie müssen notwendig gewesen sein. Die Aufforderung zu Mehrarbeit muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, es reicht aus, wenn ein Chef Kenntnis davon hat – oder haben müsste – und nicht einschreitet. So genehmigt er stillschweigend die Überstunden. Arbeitet jemand jedoch ohne Wissen des Vorgesetzten zu viel, liegt der Nachweis bei ihm, dass die Überstunden objektiv notwendig waren.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Überstunden ganz offiziell vom Arbeitgeber verlangt werden – und trotzdem werden sie nicht bezahlt. Das Obligationenrecht schreibt zwar vor, dass Überstunden durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren sind, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, oder andernfalls mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden müssen. Doch gleichzeitig erlaubt es auch, im schriftlichen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, Überstunden weder zu entschädigen noch zu kompensieren.

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Zumutbare und betriebsnotwendige Überstunden

Die Pflicht, Überstunden zu leisten, besteht dann, wenn es zumutbar und betriebsnotwendig ist – Letzteres zum Beispiel bei ausserordentlich grossem Arbeitsanfall, bei dringenden Arbeiten oder Ausfällen anderer Mitarbeiter. Als nicht notwendig gilt Mehrarbeit, wenn sie vermieden werden könnte – etwa durch Beizug vorhandener Hilfskräfte oder bessere Organisation. Ob die Leistung von Mehrarbeit zumutbar ist, muss im Einzelfall überprüft werden. Als Kriterien dafür gelten Anzahl und Zeitpunkt der Überstunden, aber auch Persönliches wie die familiäre Situation Berufstätige Eltern Rechte und Pflichten gegenüber dem Chef oder die Gesundheit der betroffenen Angestellten. Und der Umstand, ob es dafür eine Entschädigung gibt oder nicht.

Wird die gesetzlich festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit (je nach Branche 45 bis 50 Stunden) überschritten, handelt es sich nicht mehr um Überstunden, sondern um Überzeit. Hier gelten die Regeln des Arbeitsgesetzes: Eine Abgeltung ist zwingend vorgeschrieben.

Rechtlicher Umgang mit Mehrarbeit

Der umgekehrte Fall: Minusstunden

Wenn zum Beispiel Auftragsflaute herrscht und zu wenig zu tun ist, darf der Arbeitgeber umgekehrt diese Zeit der Untätigkeit – sogenannte Minusstunden  – nicht vom Lohn abziehen. Auch wenn er nicht genug Arbeit zuweisen kann, ist er verpflichtet, den Lohn weiterhin voll zu zahlen.

Er kann ausserdem nicht verlangen, dass die ausgefallene Zeit nachgearbeitet wird. Angestellte können auch nicht gezwungen werden, kurzfristig stunden- oder tageweise Ferien zu beziehen.

Bei einem längeren Arbeitsunterbruch sind Angestellte jedoch verpflichtet, eine zumutbare Ersatzarbeit zu suchen.

Wie viel darf man arbeiten?

Was zählt zur Arbeitszeit?
Die Zeit, in der sich die Angestellten zur Verfügung des Arbeitgebers halten müssen. Das Aufräumen nach Ladenschluss oder die Sitzung am freien Nachmittag gelten also auch als Arbeitszeit. Der Arbeitsweg gehört nicht dazu. Bei auswärtiger Arbeit und verlängertem Arbeitsweg gilt: effektiver Weg minus üblicher Weg gleich Arbeitszeit. Auch eine angeordnete Weiterbildung gilt als Arbeitszeit. Pausen Pausenregelung Diese Znüni-Pause haben Sie sich verdient nur, wenn man den Arbeitsplatz nicht verlassen darf und sich für einen allfälligen Einsatz bereithalten oder das Telefon hüten muss.

Wie lange darf wöchentlich maximal gearbeitet werden?
Das hängt vom Beruf und von der Branche ab. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Angestellte in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie für das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle anderen (also etwa im Gesundheitswesen oder im Gastgewerbe) beträgt die Höchstarbeitszeit 50 Stunden. Sie darf nur ausnahmsweise überschritten werden.

Mehr zu Überstunden bei Guider

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SMS-Dialog: Arbeitszeit

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Quelle: Brightcove
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