Ärgerlich, wenn man bereits in den Ferien ist und zur Arbeit zurückbeordert wird.
Ungenutzte Ferientage vom Vorjahr verfallen generell per Ende März.
Stimmt nicht: Die Verjährungsfrist beträgt für Ferien fünf Jahre, egal, was im Reglement steht. Und Ferientage verjähren kaum je, weil man vom Ferienkonto immer zuerst das älteste Guthaben aufbraucht. Es sei denn, der Arbeitgeber macht spätestens mit dem Ferienbezug geltend, dass ein jüngeres Ferienkontingent zuerst aufgebraucht werden muss. Ohne einen Einwand wird automatisch das älteste Guthaben abgezogen.
Die Chefin kann mich nicht zwingen, alle Ferientage für das laufende Kalenderjahr zu nehmen.
Doch, kann sie. Das Gesetz schreibt vor, dass Ferien in der Regel im laufenden Kalenderjahr zu beziehen sind. So wird sichergestellt, dass sich Arbeitnehmende regelmässig erholen können. Es ist zwar zulässig, hie und da ein paar Ferientage ins nächste Jahr zu verschieben, es müssen aber sowohl die Arbeitgeberin als auch die Angestellten damit einverstanden sein.