Muss der Chef mitmachen, wenn man zum Ende noch drei Wochen Ferien bezieht?
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
1. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten festgehalten. Wann muss ich die Kündigung abschicken?
Kündigen können Sie jederzeit. Ist vertraglich nichts anderes festgehalten, beginnt Ihre zweimonatige Kündigungsfrist mit dem ersten Tag des Folgemonats. Möchten Sie schnellstmöglich kündigen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Kündigung frühzeitig vor Ende des laufenden Monats absenden.
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Denn massgebend ist nicht der Poststempel, sondern stets der Zeitpunkt des Eintreffens beim Empfänger. Verzögert sich die Ankunft des Briefs auch nur um ein paar Tage, läuft das Arbeitsverhältnis einen ganzen Monat länger.