Julia Gubler
Veröffentlicht am 14. August 2025 - 08:45 Uhr
Veröffentlicht am 14. August 2025 - 08:45 Uhr
Festivalveranstalter haften nicht für Gehörschäden, trotzdem verteilen viele netterweise Ohrstöpsel.
Bild: iStock – Illustration: Fabian Widmer
Übersicht zum Ratgeber
Diese Fragen können bei Open Airs früher oder später relevant werden:
- Laute Musik: Wer haftet?
- Beklaut: Wer hilft mir?
- Dringend Pipi: Darf ich wildpinkeln?
- Fremder im Zelt: Wie werde ich ihn los?
- Nackte Leute: Dürfen die so rumlaufen?
- Über die Stränge schlagen: Was blüht mir?
- Im Nachbarzelt übergeben: Wer zahlt?
- Drogen konsumieren: Legal?
- Dickpic erhalten: Strafbar?
- Stagediven: Anfassen erlaubt?
- Kondom gerissen: Pille danach?
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Ich will nicht uncool sein und trage darum keine Ohrstöpsel. Haftet der Veranstalter für zu laute Musik?
Niemand will ein Knalltrauma, einen Tinnitus oder einen Trommelfellriss. Deshalb ist es ratsam, Ohrstöpsel dabeizuhaben und auch reinzustecken, wenn man zum Beispiel die eigene Stimme nicht mehr hört, es in den Ohren schmerzt oder man zu nahe an Boxen ist.