Wem gehört der Lehrlingslohn?

Mein Sohn meint, er könne seinen ganzen Lehrlingslohn als Taschengeld beanspruchen. Stimmt das?

Das Gesetz sagt (ZGB, Art. 323), dass das selbstverdiente Geld den Lernenden gehört. Es heisst aber auch, dass die Eltern verlangen können, dass ihr Kind einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet, solange es mit ihnen unter einem Dach lebt.

Wie viel Kostgeld ist zu zahlen?

Wie finden wir heraus, wie viel unser Kind von seinem Lehrlingslohn zu Hause abgeben soll?

Welcher Betrag für Kost und Logis «angemessen» ist, muss im Einzelfall festgelegt werden. Bei der Budgetberatung Schweiz sind Richtlinien zur Einteilung des Lehrlingslohns erhältlich (siehe auch Budgetbeispiele unten). Diese können als erste Orientierungshilfe dienen. Am besten listen die Eltern anschliessend zusammen mit dem Kind konkret auf, welche Ausgaben es hat. Danach ist zu klären, welche Kosten es selber übernehmen kann und welche nicht. Und ob es überhaupt in der Lage ist, etwas zu Hause abzugeben.

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