Die Beobachter-Leserin Maja Keller (Name geändert), 37, war empört: Ihrem Mann, 41, der bei der UBS arbeitet, wurde mitgeteilt, dass ihm die freiwillige Familienzulage von 250 Franken im Monat gestrichen wird. Und dies nur, weil neu die gesetzliche Kinderzulage der ebenfalls berufstätigen Maja Keller zufällt.

So will es das Gesetz: Wenn beide Elternteile arbeiten, muss man ab 2009 das Kindergeld im Wohnkanton beziehen. Maja Kellers Mann arbeitet jedoch in einem anderen Kanton. Weil bei der Bank aber die Familienzulage nur erhält, wer auch das Kindergeld dort bezieht, müsste Familie Keller auf 3000 Franken im Jahr verzichten. Denn die Mutter erhält als Köchin keine solche freiwillige Zulage. «Das ist faktisch eine Lohnkürzung», kritisiert die zweifache Mutter. Mit dem Zustupf finanzierten die Kellers jeweils ihren Urlaub.

Diese Koppelung von Kinder- und freiwilliger Familienzulage gilt für rund 80 Prozent der Bankangestellten in der Schweiz. Die UBS bestätigt den Sachverhalt: «Es könnten mehrere hundert Angestellte betroffen sein», sagt Unternehmenssprecher Rudolf Bürgin.

Die Credit Suisse nutzt die neuen Bestimmungen konsequent und zahlt nicht mehr. Die UBS hingegen regelt die Sache unbürokratisch: «Wir haben beschlossen, den bisherigen Bezügern diese Familienzulage weiterhin auszuzahlen. Vorderhand für ein weiteres Jahr.» Bis dahin möchte man mit den Sozialpartnern eine Lösung finden, die für die gesamte Branche gilt. So kann Familie Keller auch im nächsten Jahr in Urlaub fahren.