Die Zeit der Bescheidenheit ist vorbei. Angestelltenverbände und Gewerkschafter fordern drei bis fünf Prozent mehr Lohn für alle. «Wir nehmen es nicht mehr länger hin, dass bei den Löhnen der Angestellten geknausert wird, während sich Manager und Verwaltungsräte Boni in Millionenhöhe zuschanzen», sagt André Daguet, Vizepräsident der Gewerkschaft Smuv. Und Serge Gaillard, Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), betont: «Die Arbeitnehmer haben vom Aufschwung bisher zu wenig profitiert. Es besteht ein Nachholbedarf.»

Die Arbeitgeber sind damit nicht einverstanden. «Diese pauschalen Forderungen sind unsinnig», sagt Arbeitgeberdirektor Peter Hasler, «viele Firmen können sich das nicht leisten». Doch Mitleid mit ihnen ist fehl am Platz. Denn viele Arbeitgeber wissen sich zu helfen. Mit teils fragwürdigen Manövern gelingt es manchen Chefs, die Lohnkosten konsequent tief zu halten. Der Beobachter nennt die zehn häufigsten Tricks (siehe rechts).

Interview mit Peter Hasler:

«Es gibt kein Recht auf Lohnerhöhung»

Beobachter: Die Gewerkschaften fordern drei bis fünf Prozent mehr Lohn für alle. Realistisch?

Peter Hasler: Nein. Es ist unsinnig, pauschale Lohnforderungen über ganze Branchen oder über die ganze Schweiz zu stellen. Ent-scheidend ist die wirtschaftliche Lage der einzelnen Unternehmen. Man muss Lohnerhöhungen individuell diskutieren und zuerst schauen, in welcher Situation die Firma steckt. Es wird sicher Erhöhungen geben, denn wir erwarten ein gutes Wirtschaftsjahr. Tendenziell sehe ich aber eher weniger als drei Prozent.

Beobachter: Arbeitnehmervertreter sprechen aber von einem Nachholbedarf – vor allem bei den kleinen Löhnen.

Hasler: Dieser Ansicht bin ich überhaupt nicht. Wir hatten sieben bis neun Jahre Rezession, da lag praktisch nichts drin. Wenn die Firma in dieser Zeit keine Erfolge erzielte, gibt es auch nichts nachzuholen. Einen Nachholbedarf kann nur reklamieren, wer nicht zum Zug gekommen ist, obwohl es der Firma gut ging. Im letzten Jahr haben wir schliesslich mit rund drei Prozent bereits kräftige Lohnerhöhungen gewährt. Und ich betone: Es gibt kein vertragliches Recht auf Lohnerhöhung.

Beobachter: Aber die Arbeitgeber haben während der Rezession auch Löhne gekürzt.

Hasler: Das sind Einzelfälle.

Beobachter: Wer während Jahren auf dem gleichen Lohn sitzen bleibt und die Teuerung nicht ausgeglichen bekommt, hat eine reale Lohneinbusse.

Hasler: Ja, aber das ist nicht Sache der Arbeitgeber. Da haben wir eine grosse Differenz zu den Gewerkschaften. Man darf nicht so tun, als wäre es Aufgabe der Firmen, ein internationales Phänomen – die Inflation – auszugleichen. Das ist keine Pflicht, bestenfalls ein Entgegenkommen. Der Arbeitnehmer kann ja eine andere Stelle suchen, wenn er damit nicht einverstanden ist.

Beobachter: Sie plädieren für Leistungslöhne statt genereller Lohnerhöhungen. Warum wollen Sie einen einfachen Büezer mit Leistungslohn plagen?

Hasler: Man muss die individuelle Leistung des Einzelnen berücksichtigen. Erfahrungen zeigen, dass Leistungslohn zu mehr Verbundenheit des Personals mit dem wirtschaftlichen Wohlergehen der Firma führt. Das gilt auch für eine Verkäuferin. Aber es ist klar, dass bei den unteren Kategorien die variable Komponente nicht 20 Prozent betragen darf. Da muss man ein vernünftiges Mass finden.

Beobachter: Beobachter-Recherchen zeigen, dass manche Arbeitgeber die ausgehandelten Lohnerhöhungen nicht bezahlen. Sind den Arbeitgebern Abmachungen einfach egal?

Hasler: Sicher nicht. Solche Fälle verurteile ich. Das ist Totengräberei. Zu Abmachungen muss man stehen, sonst zerstört man das Vertrauen und damit die Sozialpartnerschaft. Das ist das Schlimmste, was uns passieren könnte. Man kann von der Belegschaft nicht Zurückhaltung bei den Löhnen erwarten und sich selber nicht an Verträge halten. Aber ich möchte betonen: Es sind Einzelfälle. Der grösste Teil der Firmen ist absolut seriös.

Beobachter: Ist es auch seriös, wenn Firmen Teilzeitangestellte zu schlechteren Bedingungen anstellen – zum Beispiel nur auf Abruf?

Hasler: Der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Spielraum nutzen, wenn er es verantwortungsvoll tut. Arbeit auf Abruf muss möglich sein, denn das erhält auch Arbeitsplätze. Nehmen Sie nur ein Ausflugsrestaurant. Da muss der Wirt bei schönem Wetter kurzfristig Leute aufbieten dürfen, sonst kann er das Restaurant schliessen; und die Frauen, die das oft als Nebenverdienst machen, haben diesen Verdienst nicht.

Beobachter: Viele Frauen sind aber dringend auf diesen Lohn angewiesen – auch bei schlechtem Wetter.

Hasler: Diese Frauen sollten halt nicht unbedingt in einem Ausflugsrestaurant arbeiten.

Beobachter: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Arbeitgeber versuchen, Lohnkosten zu drücken, wo es nur geht. Wo bleibt da die soziale Verantwortung?

Hasler: Natürlich hat der Arbeitgeber eine Verantwortung. Der Grundsatz von Treu und Glaube muss gelten. Das heisst: Beide Vertragspartner dürfen den andern weder überfordern noch übervorteilen. Mittelfristig haben Arbeitgeber, die sich quer verhalten, gar keine Chance. Aber nochmals: Grundsätzlich werden die Arbeitnehmer hierzulande sicher nicht im grossen Stil ausgenützt.

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