Alle 230 Beschäftigten der Kindt AG in Otelfingen ZH, die Fensterläden und Storen aus Holz und Aluminium herstellt, erhielten Ende Oktober den blauen Brief. Ein schwerer Schlag für die Betroffenen – immerhin stellte die Firma Hilfe in Aussicht. «Wir sichern jedem unserer Mitarbeiter unsere grösstmögliche Unterstützung in dieser schweren Lage zu», versprach Michael Kindt, Delegierter des Verwaltungsrats, der Presse und betonte, es gebe einen Sozialplan einschliesslich Stellenbörse und individueller Jobvermittlung.

In einer internen Weisung erinnerte sich der Firmenboss dann aber nicht mehr so genau an seine schönen Worte. «Die benötigte Zeit für ein Vorstellungsgespräch wird ab sofort nicht mehr bezahlt», verfügte er am Anschlagbrett. Einzelne Angestellte sowie der Kaufmännische Verband (KV) protestierten vergeblich dagegen. Erst als sich der Beobachter einschaltete, rückte die Firma von ihrer schikanösen Praxis ab. Jetzt werden die entlassenen Mitarbeiter bloss noch gebeten, Vorstellungsgespräche auf Randzeiten zu legen und die Termine mit den Vorgesetzten abzusprechen. Gegenüber dem Beobachter begründete Kindt die ursprüngliche Regelung mit einer möglichen «Missbrauchsgefahr».

Arbeitsrechtlich ist der Fall gemäss dem Expertenteam des Beobachter-Beratungszentrums klar: Das Gesetz regelt, dass der Arbeitgeber den gekündigten Angestellten die Zeit für Bewerbungsgespräche zur Verfügung stellen muss. Und die Gerichtspraxis besagt eindeutig, dass diese Zeit (jedenfalls bei im Monatslohn Angestellten) auch bezahlt ist – üblicherweise bis zu einem halben Tag pro Woche.