Diese Stelle als SBB-Reisezugbegleiter sei sein Traumjob, schreibt der diplomierte Tourismuskaufmann René Garbin aus Eschenbach SG in seiner Bewerbung im Oktober 2007. Er wird zur Aufnahmeprüfung eingeladen, die er mit Bravour besteht. Ende November überzeugt er am Vorstellungsgespräch. Nach einem Probetag sind die SBB so zufrieden, dass sie den Bewerber im Januar schliesslich zum Gesundheitscheck aufbieten. Auch diese Hürde meistert Garbin und freut sich auf die neue Stelle. Nur den Betreibungsregisterauszug muss er noch einreichen.

Keine Woche später dann die herbe Enttäuschung: Die Bahn erteilt ihm eine Absage. Grund seien seine Schulden, erklärt ihm der Personalverantwortliche. Die seien zu hoch für einen Job, bei dem er monatlich um die 5000 Franken umsetze. Tatsächlich hat Garbin Betreibungseinträge in der Höhe von 25'000 Franken. Garbin bestätigt: «Ich habe Schulden gemacht mit einem Kleinkredit, aber das hat doch nichts mit beruflichen Fähigkeiten zu tun.»

Anders sehen es aber die SBB: Reisezugbegleiter stünden in direktem Kontakt mit Kunden, Geld und Wertgegenständen, erklärt Mediensprecher Roland Binz. «Betreibungsregisterauszüge helfen bei der Einschätzung von Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit.»

Garbin fühlt sich diskriminiert. Noch nie musste er sein Betreibungsregister offenlegen, obwohl er bei Banken arbeitete und dort mit weit mehr Geld umgehen musste. Jetzt hat er eine andere Stelle gefunden, bei einer Versicherung - die wollte keinen Betreibungsregisterauszug sehen.