Frage: Unser Chef verordnet uns jedes Jahr Betriebsferien. Mir, 50, will er zudem Ferientage streichen, weil ich wegen eines Unfalls drei Monate ausfiel. Kann ich mich wehren?

Nein. Im Obligationenrecht steht: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, allerdings muss er dabei auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Sie sehen, Ihr Chef hat das Sagen. Er kann Betriebsferien verordnen. Bei den restlichen Ferien muss er aufs Personal Rücksicht nehmen. So sollte er einem Familienvater die Ferien während der Schulferien gewähren.

Bei Abwesenheiten infolge von Unfall oder Krankheit kann das Ferienguthaben gekürzt werden, aber erst vom zweiten Monat der Abwesenheit an. Sie sind drei Monate ausgefallen. Ihr Ferienanspruch kann demnach für zwei Monate gekürzt werden, also um zwei Zwölftel. Fünf oder mehr Ferienwochen ab dem 50. Lebensjahr werden von Firmen freiwillig gewährt oder sind in vielen Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen.

Das Obligationenrecht sieht vor, dass Jugendliche bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen erhalten – für die übrigen Angestellten gibt es nur vier Wochen.