Ja, Ihr Chef darf die Ferien, die Sie machen, als volle Tage und nicht bloss als halbe Tage anrechnen. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nämlich nicht zwingend auch «Ferienunfähigkeit». Die Frage lautet deshalb, ob Sie überhaupt «ferienfähig» sind. Dies wäre zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn Sie das Bett hüten müssen, regelmässig zum Arzt, in eine Therapie oder gar ins Spital gehen müssen oder wenn Sie sich allgemein so schlecht fühlen, dass Entspannung und Erholung nicht möglich sind. Die «Ferienfähigkeit» ist damit in erster Linie eine medizinische Frage, die Ihr behandelnder Arzt klären muss. Wenn er der Meinung ist, dass Sie nicht «ferienfähig» sind, müsste er ein entsprechendes Arztzeugnis ausstellen. Sie könnten damit den Ferienbezug ablehnen und die Ferien zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Wenn Sie hingegen «ferienfähig» sind und die Ferien beziehen, werden Ihnen diese Tage voll angerechnet.