Frage: Ich habe mir dieses Jahr einen Monat unbezahlten Urlaub geleistet. Der Arbeitgeber hat mir das gewährt. Aber jetzt kürzt er dafür meine Ferien. Ist das zulässig?

Grundsätzlich gilt: ohne Arbeit keine Ferien. Der Ferienanspruch wächst im Verhältnis zur geleisteten Arbeit, umgekehrt reduziert er sich bei Auszeiten. Während eines unbezahlten Urlaubs haben Sie also weder einen Lohn- noch einen Ferienanspruch. Der Chef darf Ihnen folglich die Ferien kürzen.

Konkret darf er für jeden Monat der Abwesenheit den Ferienanspruch um einen Zwölftel kürzen. In Ihrem Fall sind das bei einer Fünftagewoche und einem jährlichen Ferienanspruch von 4 Wochen 1,67 Tage. Ihr Ferienanspruch für das gesamte Jahr beläuft sich damit nur noch auf 18,33 (statt 20) Tage.

Anders verhält es sich, wenn jemand ohne Verschulden nicht arbeiten kann. So etwa bei Krankheit oder schwangerschaftsbedingten Komplikationen. Hier wird der Ferienanspruch erst nach einer gewissen Schonfrist gekürzt. Mehr Informationen finden Sie auf HelpOnline.