Schwangerschaft und Arbeit: Antworten auf die wichtigsten Fragen
- Ich bin auf Stellensuche und habe eben erst gemerkt, dass ich schwanger bin. Muss ich das bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen?
- Ich bin fest angestellt. Wann muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Meiner Chefin passt es gar nicht, dass ich schwanger bin. Sie drängt mich zur Kündigung. Ich könne mich ja dann nach dem Mutterschaftsurlaub wieder melden. Was soll ich tun?
- Ich habe erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren, dass ich Mutter werde. Kann ich mich nachträglich darauf berufen, dass die Kündigung ungültig war?
- Musterbrief «Protest gegen missbräuchliche Kündigung»
- In meinem Beruf muss ich fast ununterbrochen stehen. Das fällt mir mit dem wachsenden Bauch immer schwerer. Was sind meine Rechte?
- Wegen des Coronavirus gehöre ich als Schwangere zur Risikogruppe. Muss mich der Arbeitgeber deswegen besonders schützen?
- Wie viele Wochen vor der Geburt kann ich aufhören zu arbeiten?
- Unser Betrieb wird Mitte Juli geschlossen, mein Chef hat allen Angestellten gekündigt. Ich bin jedoch schwanger und werde mein Kind Ende August bekommen. Wie sieht es hier mit dem Kündigungsschutz aus? Es gibt ja keine Arbeit mehr für mich.
- Ich bin vier Wochen vor der Geburt meines Kindes arbeitsunfähig geworden. Nun behauptet mein Arbeitgeber, dass sich deshalb mein Mutterschaftsurlaub verkürzt.
- Ich habe vor zehn Wochen ein Kind bekommen und bin im Mutterschaftsurlaub. Nun fragt der Arbeitgeber, ob ich schon früher wieder arbeiten möchte. Darf ich das?
- Ich befinde mich derzeit im Mutterschaftsurlaub und bin noch bis September angestellt. Erhalte ich auf die Mutterschaftsentschädigung auch einen 13. Monatslohn?
- Ich bin arbeitslos und seit kurzem schwanger. Wie wirkt sich das finanziell für mich aus?
- Ich habe meinem Arbeitgeber von Anfang an gesagt, dass ich nach dem Mutterschaftsurlaub nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Nun will er nichts mehr davon wissen. Entweder solle ich weiter Vollzeit arbeiten, oder ich müsse kündigen
- Mutterschaftsentschädigung: Die Regeln
Ich bin auf Stellensuche und habe eben erst gemerkt, dass ich schwanger bin. Muss ich das bei einem Bewerbungsgespräch erwähnen?
Nein, es sei denn, Sie können die zur Diskussion stehende Arbeit als Schwangere nicht verrichten (beispielsweise bei körperlich sehr anstrengender Arbeit oder bei Strahlenbelastung). Der Arbeitgeber darf Sie auch nicht nach Ihren Familienplänen fragen , die sind Ihre Privatsache.