Eine volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie nicht «ferienfähig» sind. Wenn Ihre Schulterbeschwerden Sie bei den geplanten Ferien nicht einschränken, diese also immer noch einen guten Erholungswert haben, dann können Sie durchaus in die Ferien gehen. Darüber muss aber Ihr Arzt entscheiden.

Wenn er Ihnen grünes Licht gibt, müssen Sie das dem Arbeitgeber mitteilen. Die Ferienwoche wird dann zu 100 Prozent Ihrem Ferienguthaben belastet, also nicht nur zu 50 Prozent - der Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist nicht mehr entscheidend. Sie erhalten während der Ferienwoche ausserdem den normalen vollen Lohn, nicht etwa Krankentaggelder. Ihr Arbeitgeber muss die Ferien auch der Versicherung melden, damit diese die Taggelder richtig abrechnen kann.