Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, stellt sich die Frage, wann der Vertrag gültig zustande gekommen ist: bereits nach der mündlichen Einigung oder erst nach Unterzeichnung des Papiers?

Brisant ist dies vor allem dann, wenn einer der Partner es sich anders überlegt und vom Vertrag zurücktreten will.

Entscheidend sind hier die konkreten Umstände. In der Regel wird die Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags das Arbeitsverhältnis begründen; der Arbeitsvertrag kann jedoch bereits mündlich gültig zustande kommen, wenn sich die Parteien über alle Punkte geeinigt und sogar das Datum des Stellenantritts festgelegt haben. Der schriftliche Vertrag gilt dann nur noch als Bestätigung der mündlichen Abmachung. Wer jetzt noch aussteigen will, muss mit Schadenersatzforderungen der Gegenpartei rechnen.

Tritt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Stelle an, bevor der schriftliche Vertrag unterzeichnet wurde, läuft das Arbeitsverhältnis ab Stellenantritt unabhängig davon, ob es später noch zu einer schriftlichen Vereinbarung kommt oder nicht.