Frage: Nach der Geburt meines Kindes möchte ich so lange wie möglich zu Hause bleiben. Ab wann erhalte ich die Kinderzulage? Wird sie auch bei unbezahltem Urlaub bezahlt?

Ja. Die Kinderzulage steht Ihnen bereits im Geburtsmonat zu. Und zwar ungekürzt, auch wenn das Kind erst am Ende des Monats zur Welt kommen sollte. Während 16 Wochen nach der Geburt haben Sie bedingungslosen Anspruch auf die Kinderzulage. Danach kann sie auch für die Periode eines unbezahlten Urlaubs beantragt werden. Diese Möglichkeit gibt es seit Anfang 2012. Der diesbezügliche Anspruch beginnt ab der 17. Woche nach der Geburt und umfasst den laufenden Monat sowie die drei folgenden Kalendermonate.

Wer mehr als 7020 Franken im Jahr respektive mehr als 585 Franken im Monat verdient und nach dem Urlaub wieder an denselben Arbeitsplatz zurückkehrt, erfüllt bereits alle Anforderungen für den Bezug.

Ein Beispiel: Wenn der unbezahlte Urlaub am 2. Juli beginnt und am 28. November endet, haben Sie Anspruch auf Kinderzulage bis Ende Oktober. Für den letzten Monat kann der Zustupf allenfalls über den Arbeitgeber des Vaters geltend gemacht werden.