Schaltet jetzt endlich dieses WLAN ab!», fordert der Angestellte. Tatsächlich hat er ein ärztliches Attest. Er leide an einer Symptomatik gegenüber elektromagnetischen Feldern. Darauf gestützt, verlangt er, die Firma solle zumindest die Reichweite des WLAN beschränken. Obwohl man gewisse Änderungen vornimmt, beschäftigt der Angestellte während Jahren die Vorgesetzten mit der Problematik und stellt laufend neue Forderungen. Irgendwann wird es dem Arbeitgeber zu bunt: Er kündigt dem Mann.

Die Kündigung erhält auch eine Pflegefachfrau – nach einem jahrelangen Streit mit einer Kollegin. Die beiden hätten sich «gegenseitig nichts durchgehen lassen», ist später in den Gerichtsakten zu lesen. Zunächst verwarnt der Arbeitgeber die Pflegerin schriftlich. Sie verlangt eine Aussprache zu dritt – die wird ihr aber nicht gewährt. Als sich schliesslich fünf andere Kolleginnen bei der Direktion über sie beschweren, zieht der Arbeitgeber den Schlussstrich.