Ist in Ihrem Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! von einem Bonus die Rede? Dann ist denkbar, dass Sie etwas zugut haben. Vielleicht aber auch nicht, denn an Rechtsfragen rund um Boni beissen sich selbst Fachleute regelmässig die Zähne aus.

Boni sind nicht nur eine Angelegenheit gieriger Manager. Auch Angestellte unterhalb der Teppichetage werden vermehrt mit erfolgsabhängigen Zückerchen belohnt. Gesetzlich ist der Bonus jedoch nirgends geregelt, und so wird häufig vor Gericht gestritten. Die Kernfrage: Handelt es sich beim vereinbarten Bonus um einen Lohnbestandteil? Oder doch eher um eine freiwillige Gratifikation? Oder womöglich um eine Mischform von beidem?