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  • was gilt, wenn Sie in mehreren Berufen arbeiten und sich die Einsatztage plötzlich verändern.
  • welche Vor- und Kehrseite eine Anmeldung beim RAV hat, wenn Sie eine Stelle verlieren und die andere behalten.
  • wie die Deckung bei einem Unfall geregelt ist, wenn Sie bei einer Stelle weniger als acht Stunden arbeiten.

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1. Ich habe eine 60-Prozent-Stelle und würde gern mehr arbeiten. In unserem Betrieb ist das aber nicht möglich. Kann mir mein Arbeitgeber verbieten, anderswo Arbeit zu suchen?

Nicht grundsätzlich. Es ist erlaubt, mehrere Jobs zu haben. Allerdings haben Sie gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber eine Treuepflicht. Sie dürfen also keine zusätzliche Tätigkeit ausüben, die ihn konkurrenziert oder sonstwie seine berechtigten Interessen verletzt – sich bei der direkten Konkurrenz zu bewerben, liegt also nicht drin. Ausserdem sollten Mehrfachbeschäftigungen die Erfüllung der vertraglichen Pflichten an den jeweiligen Arbeitsplätzen nicht beeinträchtigen. Das heisst, Sie müssen in der Lage sein, die verschiedenen Jobs klar voneinander zu trennen und sich an jedem Ort voll einzusetzen.