Alle Menschen in der Schweiz haben das Recht auf rauchfreie Luft – zumindest am Arbeitsplatz. Und alle erwachsenen Menschen haben grundsätzlich das Recht zu rauchen. Wie bringt man diese gegenläufigen Ansprüche unter einen Hut? Für Jürg Hurter, Präsident von Pro Aere, der Stiftung für Passivraucherschutz, ist das sonnenklar: Der passionierte Raucher sollte das tun, was auch der passionierte Fussballspieler tut – seiner Leidenschaft nach Feierabend frönen.

Ganz so einfach ist die Sache freilich nicht. Denn gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung darf niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden, erläutert der Winterthurer Jurist Wolfgang Seger. Zudem halte Artikel 10 die persönliche Freiheit des Individuums fest, und die umfasse auch das Recht, Genussmittel zu konsumieren. Nikotin zu konsumieren fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, und Rauchwaren sind im freien Handel erhältlich. Ergo: «Der passionierte Raucher darf seinen Nikotinbedarf decken.»

«Sicher hat er dieses Recht – aber nicht am Arbeitsplatz, wo andere dadurch geschädigt werden», entgegnet Jürg Hurter aus der Warte der Nichtraucher. Denn hier greife der im Arbeitsrecht geregelte Schutz vor Passivrauchen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die Gesundheit der Angestellten gebührend Rücksicht zu nehmen. Nach Stand der Technik, in angemessenem Rahmen und «soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann», soll er dafür sorgen, dass Nichtraucher nicht belästigt werden. Das heisst: «Es muss nicht unbedingt ein Rauchverbot erlassen werden, man kann Raucher und Nichtraucher auch räumlich trennen», so Wolfgang Seger. Sei dies nicht möglich und werde der Schutz vor Passivrauchen nicht eingehalten, können Mitarbeitende ein Rauchverbot am Arbeitsplatz verlangen – und es notfalls erstreiten. Bisher sind Anzeigen allerdings selten; zu gross ist die Furcht vor Repressionen. Seger: «Um einen rauchfreien Arbeitsplatz durchzusetzen, braucht es einen langen Atem.»

Und was tut der Raucher, wenn der Zigarettenverzicht ihn kribbelig macht, die Konzentration nachlässt und damit die Leistung? Er macht eine Rauchpause – offiziell oder versteckt. Doch ein Recht darauf habe er nicht, sagt Jürg Hurter von Pro Aere. Denn: «Tabak verbrennen ist weder für seine Arbeit noch für seine Gesundheit notwendig.» Wohl wahr, doch das ändert nichts daran, dass ein Süchtiger bei Nikotinentzug irgendwann nicht mehr richtig funktioniert. Da sei die Rauchpause ein Kick, und die Arbeit gehe nachher flotter von der Hand, führt Rechtsanwalt Seger das Tauziehen mit Argumenten weiter. Es klinge zwar zynisch, aber in solchen Fällen könne der Arbeitgeber sogar ein Interesse daran haben, dass der Mitarbeiter regelmässig rauchen gehe.

Dies jedoch bringt die Nichtraucher auf die Palme – verständlicherweise, findet Jürg Hurter: «Sie halten die Stellung, während die Kollegen ausser Reichweite am Qualmen sind.» Das kann zu Spannungen führen. Claudio Paulin von der Lungenliga kennt einen Fall, wo es zum Eklat kam: Von einem Tag auf den anderen machten auch die nichtrauchenden Mitarbeiter demonstrativ Pause, wenn der Kollege eine Zigarette rauchen ging – und der Betrieb stand praktisch still. «Derartige Erfahrungen bilden häufig die Ausgangslage für unsere Beratung», sagt Paulin, der bei der Lungenliga das Projekt «Unternehmen rauchfrei» leitet.

«Arbeitsplatz rauchfrei» heisst eine andere, inzwischen abgeschlossene Aktion, hinter der das Bundesamt für Gesundheit, das Staatssekretariat für Wirtschaft und der Krankenkassenverband Santésuisse stehen. Über 2300 Betriebe stellten im Rahmen der Kampagne auf rauchfrei um. Darunter die Stadler Stahlguss AG in Biel (siehe «Am Anfang war ich stockhässig»). «Ich hatte genug von den Diskussionen und Konflikten», sagt Geschäftsführer Beat Bolzhauser. Er wollte klare Verhältnisse und untersagte deshalb das Rauchen im Firmengebäude. Wer heute qualmen will, muss vor die Tür, und dies ist nur noch in den offiziellen Arbeitspausen erlaubt (siehe Box «Pausen: Das sagt das Arbeitsgesetz zu Dauer und Bezahlung»).

Schutz vor dem Passivrauchen, ohne die Raucher zu diskriminieren – Claudio Paulin von der Lungenliga weiss, dass dies eine Gratwanderung ist. Daher müssten Regelungen klar formuliert, vollständig kommuniziert und konsequent umgesetzt werden, sagt er. Die Lösung müsse fair sein, keine Gruppe dürfe benachteiligt werden. «Zudem darf man nicht vergessen, dass Rauchen eine Sucht ist. Einschränkungen können als bedrohlich erlebt werden», so Paulin. Deshalb seien ergänzende Angebote wichtig, um die Sucht zu überwinden, etwa Rauchstopptrainings.

Gibt es schon Verfahren wegen Rauchpausen? Laut Pro-Aere-Präsident Jürg Hurter ist bis anhin alles vorgerichtlich gelöst worden. Vermutlich weil jedem klar sei, «dass man mit einigermassen intaktem Verstand nicht darüber streiten kann, am Arbeitsplatz auf Kosten anderer rauchen zu dürfen». Jurist Wolfgang Seger hingegen rechnet damit, dass die Rechtsstreitigkeiten zunehmen werden. Anders als etwa in den USA werde in der Schweiz die Belästigung durch Rauchen noch nicht als eine Form von Körperverletzung wahrgenommen. «Doch das wird sich ändern», ist er überzeugt. Es gehe schliesslich um nichts weniger als um das Recht auf saubere Luft und auf körperliche Integrität.

Pausen: Das sagt das Arbeitsgesetz zu Dauer und Bezahlung

Wer arbeitet, hat ab einem gewissen Pensum Anspruch auf Erholung. Das Arbeitsgesetz schreibt die Pausendauer vor:

  • eine Viertelstunde bei einer Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
  • eine halbe Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
  • eine Stunde bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.


Sonderregeln für Rauchpausen
Als Pausen gelten alle Unterbrüche während des Arbeitspensums, also auch die Mittagspause. Wenn die Angestellten ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen oder sich für einen allfälligen Arbeitseinsatz bereithalten müssen, gelten die Pausen als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Ist es erlaubt, in der Kantine oder gar ausserhalb des Firmengebäudes einen Kaffee zu trinken, muss der Arbeitgeber die Pausen nicht bezahlen – aber er darf.

Im Rahmen des gesetzlichen Weisungsrechts darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Rauchpausen gesonderte Regeln erlassen. Die obenerwähnten Mindestpausen müssen jedoch gewährleistet sein.

Raucher kontra Nichtraucher

Die Stadler Stahlguss AG in Biel hat 2006 auf rauchfrei umgestellt. Zwei Angestellte nehmen Stellung – aus unterschiedlicher Warte.

DER RAUCHER: René Hafner, 56, arbeitet in der Kernmacherei

Beobachter: Wie viel rauchen Sie?
René Hafner: Früher pro Tag ein bis anderthalb Päckli. Heute nur noch etwa zehn Zigaretten.

Beobachter: Weil Sie im Firmengebäude nicht mehr rauchen dürfen?
Hafner: Ganz klar. Früher haben wir überall geraucht, bei der Arbeit, während die Maschine lief… Da kam halt einiges zusammen. Freiwillig wäre es nicht weniger geworden, es brauchte diesen Druck. Inzwischen rauche ich auch im Auto nicht mehr und daheim nur noch auf dem Balkon.

Beobachter: Also waren Sie froh, als der Betrieb rauchfrei wurde?
Hafner: Nein! Am Anfang war ich stockhässig. Man hat mir meine Freiheit geraubt. Da habe ich halt heimlich geraucht – bis ich schriftlich verwarnt wurde.

Beobachter: Wie halten Sie es aus, nur noch in den offiziellen Pausen zu rauchen?
Hafner: Arbeiten, dann geht die Zeit schneller rum. Ehrlich gesagt: Es war früher ja nicht immer die Sucht, weshalb wir uns eine angezündet haben. Man überbrückt mit der Zigarette auch mal einen Leerlauf.

 

Beobachter: Fühlen Sie sich diskriminiert, weil Sie rausgehen müssen zum Rauchen?
Hafner: Am Anfang hat mich das schon gestört, aber ich habe mich daran gewöhnt. Wir haben einen Unterstand, der zum Treffpunkt geworden ist.

DER NICHTRAUCHER: Konrad Baumberger, 48, leitet drei Produktionsabteilungen

Beobachter: Was hat Sie früher gestört, als noch geraucht wurde?
Konrad Baumberger: Dass einige Mitarbeiter ihre Rauchpausen machten, wann es ihnen gerade passte – sie nahmen sich ein Recht heraus, das sie nicht hatten. Als Nichtraucher hatte man immer das Gefühl, im Nachteil zu sein, denn wir arbeiteten weiter, während die anderen pafften.

Beobachter: Fühlten Sie sich durch den Zigarettenrauch belästigt?
Baumberger: Weniger durch den Geruch, aber die Unordnung hat mich gestört. Überall lagen Stummel herum, und die zwei, drei Orte im Betrieb, an denen man Kaffee trinken kann, glichen Rauchersalons.

Beobachter: Wie waren die Reaktionen, als der Betrieb rauchfrei werden sollte?
Baumberger: Zuerst gab es einen Aufschrei unter den Rauchern, viele fühlten sich in ihrem Persönlichkeitsrecht beschnitten. Am Anfang wurde denn auch getrickst: War kein Vorgesetzter in der Nähe, wurde weitergepafft. Auch heute gibt es noch Einzelne, die solche Situationen ausnutzen.

Beobachter: Weniger Rauchpausen: Ist die Produktivität jetzt höher?
Baumberger: Schwer zu sagen. Aber das Betriebsklima ist besser geworden: Man hat aufgehört, sich zu kontrollieren, ständig darauf zu schielen, wie viel die anderen rauchen.

Weitere Infos

Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in Kooperation mit den Kantonen und NGOs: www.smokefree.ch
Unternehmen rauchfrei: www.unternehmenrauchfrei.ch
Stiftung für Passivrauchschutz und für Tabakprävention bei Kindern und Jugendlichen: www.proaere.ch